Einleitung

Reparationen/Schadensersatz ist zu leisten, damit der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit in Deutschland und damit in Europa wieder hergestellt werden.

 

Zuerst wurden die gesetzlichen Richter nach den Bestimmungen von Artikel 101 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch ungesetzliche, nicht gestattete Ausnahmerichter ersetzt (ausgenommen das Bundesland Baden-Württemberg). Dann wurde den Richtern am Oberlandesgericht Bamberg/Bayern und dem Landgericht Coburg eindeutig die Unabhängigkeit nach Artikel 97 des Grundgesetzes entzogen. Die Staatsanwaltschaft Bayern/Generalstaatsanwaltschaft Bamberg/Staatsanwaltschaft Coburg hat gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen, Artikel 14 gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft verstossen. Der dafür verantwortliche Generalstaatsanwalt Lückemann des  Oberlandesgerichts Bamberg und Herr Leitender Oberstaatsanwalt Lohneis des Landgerichts Coburg wurden zu den Disziplinarvorgesetzten der ungesetzlichen Richter ernannt, die nun über diesen Verstoss gegen das Völkerrecht entscheiden sollen.

 

Dies ist auf der offiziellen Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums nachzulesen. Dabei wird auf der gleichen Seite darauf hingewiesen, dass den Kritikern daran der Tod droht. Dies ist bewiesen und deshalb keine leere Drohung.

 

Offensichtlich sind sowohl die EU, sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht in der Position dies zu ändern.

 

Es ist die zugewiesene Aufgabe an die Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen. Dies lässt sich nur über Reparationen, beziehungsweise Schadensersatz durchsetzen.

 

Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 ist ein bemerkenswerter völkerrechtlicher Vertrag, weil dort verbindlich vereinbart wurde, dass Reparationen für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg noch zu bezahlen sind. Mit dieser Klarstellung, dass in diesem Abkommen lediglich die Reparationen aus dem Ersten Weltkrieg geregelt werden, konnte der Bundesrepublik Deutschland und Österreich eine Teilsouveränität gewährt werden.

 


© 2018 Beowulf von Prince Urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur unter Nennung des Urhebers. Jede Änderung des Werkes oder seiner Teile ist untersagt.