Staatsvertrag von Österreich

“Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955

 

Artikel 3. Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland.

Die Alliierten und Assoziierten Mächte werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern.

 

 

Artikel 4.Verbot des Anschlusses

1. Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland verboten ist. Österreich anerkennt voll und ganz seine Verantwortlichkeiten auf diesem Gebiete und wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen.

 

2. Um einer solchen Vereinigung vorzubeugen, wird Österreich keinerlei Vereinbarung mit Deutschland treffen oder irgendeine Handlung setzen oder irgendwelche Maßnahmen treffen, die geeignet wären, unmittelbar oder mittelbar eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zu fördern oder seine territoriale Unversehrtheit oder politische oder wirtschaftliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Österreich verpflichtet sich ferner, innerhalb seines Gebietes jede Handlung zu verhindern, die geeignet wäre, eine solche Vereinigung mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und wird den Bestand, das Wiederaufleben und die Tätigkeit jeglicher Organisationen, welche die politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zum Ziele haben, sowie großdeutsche Propaganda zugunsten der Vereinigung mit Deutschland verhindern.

 

 

Artikel 6.Menschenrechte

1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

 

2. Österreich verpflichtet sich weiters dazu, daß  die in Österreich geltenden Gesetze weder in  ihrem Inhalt noch in ihrer Anwendung zwischen Personen österreichischer Staatsangehörigkeit auf Grund ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache oder ihrer Religion, sei es in bezug auf ihre Person, ihre Vermögenswerte, ihre geschäftlichen, beruflichen oder finanziellen Interessen, ihre Rechtsstellung, ihre politischen oder bürgerlichen Rechte, sei es auf irgendeinem anderen Gebiete, diskriminieren oder Diskriminierungen zur Folge haben werden.

 

 

Artikel 11.Anerkennung der Friedensverträge.

Österreich verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland und anderer Abkommen oder Regelungen anzuerkennen, die von den Alliierten und Assoziierten Mächten bezüglich Deutschlands und Japans zur Wiederherstellung des Friedens herbeigeführt worden sind oder künftig herbeigeführt werden.

 

 

 

Anmerkung zu Artikel 3:

.....in den deutschen Friedensvertrag....:

Das sollte der 2+4 Vertrag werden - genauer Titel:

Vertrag über die abschließende Regelung im bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990

 

....Anerkennung und Souveränität Österreichs....

....Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet.....

Das wäre durch eine Verfassung für die BRD geschehen - eine Bedingung des 2+4 Vertrages. In dieser Verfassung hätte die BRD ihr Staatsgebiet definieren müssen.

Eine Verfassung gibt es bis heute nicht!

Stattdessen wurde der Art. 23 GG, in dem die Bundesländer aufgeführt waren 1990 komplett gestrichen. 1992 wurde anstatt die neuen Bundesländer dazu zu nehmen, in den Art. 23 die EU reingesetzt. Was hat das jetzt zu bedeuten? Dass die BRD ihr Staatsgebiet mit der EU gleichsetzt?

 

Was ist jetzt mit diesen zwei Punkten Souveränität Österreichs und Verzicht auf das Territorium, wenn Deutschland den 2 + 4 Vertrag nicht umsetzt?

Was sagt das über Deutschland aus?

Hat Deutschland auf Österreich verzichtet?

Erkennt Deutschland die Grenzen Österreichs an?

politische Ansprüche... die BRD verlangt von Österreich ihre Urteile umzusetzen.