Die politische Verfolgung

8. Die Zweite Instanz vor dem Landgericht Coburg und der Entzug der Anwaltszulassung wegen einem Klageerzwingungsverfahren

Ohne Gerechtigkeit ist kein Friede.

 

Az: 2 Ns 106 Js 7394/04 am 19.04.2007 vor dem Landgericht Coburg

Richter: Dr. Krauß

Staatsanwalt: Dr. Koch

Schöffen: Erich Zethner, Kronach

                  Joachim Schubert, Ahorn

 

Wir hatten also ein paar Monate vorher den Verein „Bund für das Recht“ gegründet, weil wir feststellen mussten, dass deutsches Recht nicht mehr eingehalten wurde. Es wurden nicht wie im Gesetz §§ 315 und 317 ZPO, § 275 StPO vorgeschrieben, von den Richtern unterschriebene Urteile zugesandt, sondern Ausfertigungen, auf denen die Beglaubigungen bestätigten, dass das Original nicht unterschrieben ist (siehe z.B. auch den Beschluss über die Ablehnung der Protokollberichtigung.) Ausführlich gingen wir später im Jahr 2009 auf die fehlenden Unterschriften in unserem Buch: Tue Deine Pflicht ein. Wir wussten auch, dass in den Protokollen der Landgerichtsprozesse überhaupt keine Zeugenaussagen festgehalten wurden. Dort steht dann nur: Der Zeuge….Alter…wohnhaft….wurde zur Sache befragt.

 

Wir machten uns deshalb keine falschen Vorstellungen, wie der Prozess in zweiter Instanz vor dem Landgericht ablaufen würde. Die Sache war bereits klar.

 

Beo hatte für den Landgerichtsprozess, bei dem Anwaltszwang bestand, nach einem kompetenten Anwalt gesucht. Er hatte dazu Rechtsanwälte angeschrieben, mit der Frage, ob sie sich mit dem Nachbarschaftsrecht auskannten und hatte ca. 10.000,-€ für die Vertretung bezahlt.

Aber die zwei von Beo bezahlten Rechtsanwälte, erschienen nicht bei Gericht.

Dem Rechtsanwalt Herrn Olaf Pfalzgraf, der ein Klageerzwingungsverfahren am 02.02.2007 beim Oberlandesgericht Bamberg, wegen uneidlicher Falschaussage gegen Oberregierungsrätin Engel vom Landratsamt Coburg eingereicht hatte, wurde danach die Anwaltszulassung entzogen. Damit konnte das Gericht behaupten, dass das Verfahren nicht von einem Volljuristen beantragt worden wäre, die Frist deshalb versäumt wurde und deshalb das Klageerzwingungsverfahren nicht bearbeitet werden musste (siehe unten Beschluss des OLG Bamberg ). 

Zwei der von Beo gewählten Verteidiger, die keine Anwaltszulassung haben, wurden bei Gericht nicht zugelassen. Stattdessen wurde ein Pflichtanwalt aufgedrückt.

 

Dazu muss man wissen, dass die Nazis diesen Rechtsanwaltszwang eiskalt ausnutzten, um damit Juden die Verteidigungsmöglichkeit vor Gericht nehmen zu können. Juden bekamen keine Rechtsanwaltszulassungen mehr oder die bestehenden Zulassungen wurden entzogen und deshalb waren die Juden nun gezwungen systemkonforme Rechtsanwälte zu nehmen. Eine tatsächliche Verteidigung war nicht mehr möglich, der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dieses Naziwillkürrecht wird bis heute angewendet und immer wieder werden Anwälten die Zulassungen entzogen, wenn sie nicht systemkonform arbeiteten. So gibt es keinen Anwalt, der bemängeln würde, dass die Unterschriften fehlen oder entgegen dem Gesetz keine Originalurteile, sondern nur Ausfertigungen zugestellt werden. – Beos Pflichtanwalt im Jahr 2013: „Dass Sie veröffentlicht haben, dass es keine gesetzlichen Richter gibt, wird Ihnen das Genick brechen.“

Der Anwaltszwang widerspricht der EU-Menschenrechts-Charta Art. 6 (3c), in der festgelegt ist, dass sich jeder selbst verteidigen darf oder einen Verteidiger seiner Wahl nehmen kann. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN ist festgelegt, dass sich jeder selbst verteidigen kann. In den USA darf man sich bis in die höchsten Instanzen selbst verteidigen.

 

Wie beim ersten Prozess luden wir alle Zeitungen und die Öffentlichkeit ein. Diesmal erwarteten uns am Eingang zum Gerichtssaal völlig unerwartet bereits Metalldetektorschranken wie am Flughafen. Von allen Prozessbeobachtern wurden die Taschen durchsucht, aber nicht nach Waffen, wie man das heute gerne darstellen möchte, sondern nach Aufnahmegeräten und Handys. Die Handys wurden allesamt eingesammelt! Wir sind im Jahr 2007, wo solche Maßnahmen nur bei Verfahren gegen terroristische Vereinigungen und mafiöser Bandenkriminalität angewendet wurden. Wovor hatte man also solche Angst?

 

Der Gerichtssprecher gab im Nachhinein im Pressebericht zu, dass dies geschah, um eine erneute Tonbandaufnahme zu verhindern. Was war denn so gefährlich, an einem Tonbandprotokoll? Der logisch anzunehmende Grund ist, dass die öffentliche Urkunde der ausübenden Staatsmacht (Gerichtsprotokoll) nicht der vollständigen Wahrheit entspricht!

 

Im Übrigen ist eine Tonbandaufnahme nach deutschem Recht erlaubt: GVG § 169, danach ist nur die Veröffentlichung verboten, zum Selbstschutz ist sie jederzeit erlaubt.

 

Es wurde ein Pflichtverteidiger bestellt. Die von Beo bezahlten Rechtsanwälte Anwaltskanzlei Mäckler und Bockow erschienen nicht. Der Verteidiger Herr Görlitz wurde des Saales verwiesen.

 

Herr Görlitz nahm deshalb an dem Tisch vor dem Gerichtssaal H im ersten Stock Platz und breitete seine Akten aus. Die Sitzung wurde mehrmals unterbrochen. Bei diesen Gelegenheiten schilderte Beo knapp seinem Verteidiger, was gerade verhandelt wurde und er schrieb die Anträge, die Beo dann mit in den Gerichtssaal nahm.

 

Die Zeitung berichtete unter der Überschrift: "In Notwehr gegen die Staatsgewalt." Weiter im Text: "Dann forderte der Angeklagte lautstark den Protokollführer auf, zu schreiben, was dieser sagte. Daraufhin Richter Dr. Krauß: "Was ins Protokoll kommt bestimme ich." Daraufhin der Angeklagte: "Dann lehne ich den Protokollführer wegen Befangenheit ab nach § 31 StPO, etc., etc.." (Original Zeitungsausschnitte siehe unten).

 

Ohne Beratung und ohne die anderen Richter, bzw. Schöffen zu dem Antrag Stellung nehmen zu lassen, lehnte Richter Dr. Krauß den Antrag auf Befangenheit ab.

 

Darauf entgegnete Beo: „Dann lehne ich Sie wegen Befangenheit ab!“

 

Über diesen Befangenheitsantrag wurde im Übrigen bis heute nicht entschieden!

 

Weil über diesen Antrag nicht entschieden wurde, rief Beo mit seinem Handy die Polizeidienststelle in Coburg an, damit die Polizei die Protokollführung des Gerichts übernimmt. „Zeichnen Sie das Gespräch auf, schreiben Sie mal mit!“

Auf Anweisung von Dr. Krauß, nahm ihm daraufhin ein Justizvollzugsbeamter das Handy ab. Dr. Krauß brüllte herum und Beo bekam eine Ordnungsstrafe.

 

Seine ebenfalls lautstarke Antwort: „Was soll denn das, Ordnungsstrafe? Weil die Staatsanwaltschaft zu blöde ist, eine sinnvolle Anklageschrift zusammenzulügen, bin ich pleite!“

Daraufhin zogen sich die Richter, einschließlich Staatsanwalt zurück. Als sie wieder im Gericht erschienen, wollten sie die Verhandlung fortführen, ohne über den Antrag entschieden zu haben.

 

Sein Verteidiger draußen vor der Tür kommentierte das Geschrei des Richters im Saal (was übrigens nicht erlaubt ist!): „Er freislert wieder.“

 

Schließlich verließ Beo ohne daran gehindert zu werden, diese „Verhandlung“, weil über den Befangenheitsantrag nicht entschieden wurde. Das Landgericht bestätigte in seiner Abwesenheit das Urteil des Amtsgerichts, während er sich mit etlichen Prozessbeobachtern im Cafe Anders aufhielt. Dieses Lokal befindet sich in der Nähe des Gerichtsgebäudes und wird auch von den Justizbeschäftigten, Richtern und Staatsanwälten gerne besucht. Unsere Gruppe unterhielt sich laut über die unerhörten Vorkommnisse die gerade im großen Gerichtssaal H im ersten Stock passiert waren, so dass das auch die Angestellten und Beamten mitbekamen und uns unsicher musterten. Herr Görlitz erzählte uns, nicht ganz ohne Stolz, dass er einst Parteimitglied der SPD gewesen war und den ehemaligen Herrn Bundeskanzler Willy Brandt, auf den er ganz stolz war, persönlich gekannt hatte. Ja, das war noch ein ehrlicher Mensch und Politiker gewesen, der nach Unstimmigkeiten zurückgetreten war. Das tat heute keiner mehr. Die Lüge hatte sich in der Politik etabliert.

 

Anschließend begaben wir uns zusammen zur Polizeidienststelle am Thüringer Kreuz und gaben gemeinsam eine Anzeige auf, wegen Protokollfälschung, die jeder der Prozessbeobachter unterschrieb.

Wir betraten die Polizeidienststelle durch die schwere, mit Schnitzereien verzierte Holztür und gingen die paar Stufen hinauf. Links war eine große, dicke Fensterscheibe. Die Polizisten sahen unsere Gruppe und öffneten die Tür, so dass zwei von uns eintreten konnten. Wir bekamen ein Formblatt in die Hand gedrückt, auf der wir unsere Anzeige zu Papier bringen konnten. Herr Görlitz setzte sich gegenüber der Fensterscheibe an einen kleinen Tisch und begann mit der Formulierung der Anzeige. Anschließend unterzeichneten alle Zeugen der Verstösse. Wir waren ca. 8 Personen.

 

Was ist aus der Anzeige geworden? Diese wurde niemals bearbeitet. Auf Rechtsbeugung steht fünf Jahre Gefängnis. Wer sollte überhaupt so eine Verfolgung tätigen – gegen einen Kollegen? Wechseln doch die Staatsanwälte und Richter munter ihre Posten, wie wir Jahre später noch ganz deutlich vor Augen geführt bekamen. Mit Rechtsbeugung werden allenfalls unliebsame Kollegen verfolgt und der Sinn des § wird ins Gegenteil verkehrt und als Druckmittel eingesetzt, so quasi: Wenn Du nicht einscheidest, wie ich will...

 

Wir setzten uns zusammen und überlegten die nächsten Schritte, die wir gegen diese Gesetzesmissbräuche tun konnten. Wir waren uns einig, dass Öffentlichkeitsarbeit nötig war. Wer von der Bevölkerung wusste schon, was am Gericht hier tatsächlich passierte. Wir setzten uns zusammen und schrieben unsere Erkenntnisse auf, bereiteten das Ganze wie eine kleine Zeitung des Bundes für das Recht auf mit Spalten und Impressum und suchten eine Druckerei. Fertig war unser Extrablatt 1 über Protokollfälschung und Extrablatt 2 mit dem Thema Fehlende Unterschriften siehe unten.

 

Extrablatt Nr. 1 vom 18.04.2007 hatte als Titel: Was will die Coburger Justiz vertuschen? Wir gingen darin auf die Eingangskontrollen ein, zum Zwecke der Verhinderung einer Tonbandaufnahme: „Warum könnte sich ein Bürger veranlasst sehen, überhaupt erst auf den Gedanken zu kommen in einem Rechtstaat die vollständige Protokollierung der Ereignisse mit einer Tonbandaufnahme aus einem Gerichtssaal machen zu müssen? Der logisch anzunehmende Grund ist, dass die öffentliche Urkunde der ausübenden Staatsmacht (Gerichtsprotokoll) nicht der vollständigen Wahrheit entspricht.

 

Im Juni 2007 folgte das Extrablatt Nr. 2. Das hatte als Titel: Der Umgang der Justiz mit einer Protokollfälschung und ein nicht rechtsgültig unterschriebener Haftbefehl.

Wir gingen darin das erste Mal auf die ganzen §§ ein, die zur Unterschrift verpflichten und bildeten Kopien von Beispielen aus den Urteilen ab, um zu zeigen, dass kein einziger § mehr eingehalten wurde.

 

Wir verteilten die Extrablätter in Coburg und besonders in der Umgebung, wo die Richter wohnten, z.B. Richter Dr. Krauß. Mit Manfred gab es eine Diskussion, wie viele die Ämter jeweils bekommen sollten. „Die schmeißen das sowieso gleich weg.“ war seine Meinung.“ Beo war da anderer Ansicht. 20 – 50 Stück sollten es sein. So fuhr er zur Polizeiinspektion Coburg, um dort im Briefkasten 20 Stück zu deponieren. Die Polizisten sahen, was er da eingeworfen hatte und gaben die Information scheinbar gleich an die nächste Streife weiter.

Als Beo über das Thüringer Kreuz weiterfuhr, erschien plötzlich hinter ihm Blaulicht. Es war ein Polizeifahrzeug, das ihm folgte. Er fuhr rechts an die Seite und kurbelte seine Fensterscheibe herunter. Ein Polizeibeamter stieg aus dem Dienstfahrzeug und kam zu ihm an das Fenster. „Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen?“ fragte er. „Da müsste ich erst nachschauen.“, antwortete Beo. „Das brauchen Sie nicht – auf Ihre Frau.“ bemerkte der Beamte. „Da vorn haben Sie ein Stoppschild überfahren und hier sind Sie zu schnell gewesen....Aber heute drücken wir mal ein Auge zu!“ Der Beamte verabschiedete sich und ging zu seinem Wagen zurück. Die Polizisten hatten gesehen, was er eingeworfen hatte. Sie wussten, er ist in wichtiger Mission unterwegs. Beo fuhr weiter, um noch mehr Extrablätter unter das Volk zu bringen.

 

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Beschluss OLG Bamberg Ablehnung des Klageerzwingungsverfahrens
Innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung wurde dem Rechtsanwalt Olaf Pfalzgraf die Zulassung entzogen, damit man behaupten konnte, das Klageerzwingungsverfahren wäre nicht fristgerecht durch einen Volljuristen eingereicht worden.
Klageerzwingungsverfahren OLG Bamberg Ab
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Das Coburger Tageblatt betitelte den Prozess mit "In Notwehr gegen die Staatsgewalt" und bestätigte in ihrem Bericht die Protokollfälschung.
NP In Notwehr gegen die Staatsgewalt.jpg
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Unter der Überschrift "Dubioses Spektakel im Betrugsprozess" veröffentlichte die Neue Presse Coburg einen Bericht.
NP über LG-Prozess weg. Betrug 001.jpg
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Extrablatt Nr.2.pdf
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