Die Willkür in der BRD

1. Völkerrecht in Bezug auf gesetzliche, Unabhängige und unparteiische Gerichte

und damit auf gesetzliche, unabhängige und unparteiische Richter

Hier einmal zum Vergleich drei internationale Abkommen, denen die BRD beigetreten ist. Alle diese Abkommen garantieren das Recht auf:

gesetzliche Richter

unabhängige Richter

unparteiische Richter

Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte

Art. 14

 

(1)  Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.


Europäische Menschenrechtskonvention

Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

(1)  Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

 

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

 

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

 

Artikel 11

(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Die Willkür in der BRD

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Völkerrecht in Bezug auf gesetzliche, unabhängige und unparteiische Gerichte

 

 

2. Innerstaatliche Gesetze der BRD zu gesetzlichen, unabhängigen und unparteiischen Gerichte

 

 

3. Die Realität in der BRD

3.1 Abhängige Richter in der BRD

3.1.1Parlamentswahl

3.1.2 Richterwahl

3.1.2.1 Stellungnahmen

3.1.2.2 Ernennung der Richter durch eine Behörde

3.1.2.3 Richter unterliegen im Disziplinarverfahren einer politischen Behörde

 

3.2 Parteiische Gerichte in der BRD

      Bäumchen wechsel dich...

 

3.3 Ungesetzliche Richter in der BRD

3.3.1 Gesetzliche Bestimmungen

3.3.2 Die Geschäftsverteilungspläne

 

 

4. Die Folge aus abhängigen Richtern

4.1 Die fehlenden Unterschriften dieser Richter

4.1.1Gesetzliche Bestimmungen

4.1.2 Falsche Beglaubigungen

4.1.3 Falsche Stempel

4.1.4 Wer haftet?

 

4.2 Protokollfälschung

4.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Protokollführung

4.2.2 Fehlende Zeugenaussagen

4.2.3 Die Realität im Gerichtssaal und im Gerichtsprotokoll

4.2.4 Fazit

 

4.3 Fehlende zweite Instanz

      Gesetzliche Bestimmungen

 

 

5. Fazit - die BRD ist nicht EU-rechtskonform