Klage am District Court of Columbia, Washington D.C.

In den USA werden alle bei Gericht eingereichten Unterlagen und alle Termine veröffentlicht, wie es sich für eine öffentliche Verhandlung gehört.

So sind auch unsere Unterlagen einsehbar für jedermann - einmal beim Gericht und einmal bei einer privat finanzierten Internetplattform, dem pacermonitor:

https://www.pacermonitor.com/case/31398655/LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GERMANY_et_al

Was soll mit der Klage bezweckt werden?


Die Klage am District Court of Columbia, Washington D.C. hat das Aktenzeichen 1:19-cv-03529-CJN. Mit dieser Klage beweisen wir, dass es kein Gericht in Europa gibt, dass die Vorgaben der UN-Menschenrechte, der EU-Menschenrechte und des Grundgesetzes für die BRD auf unabhängige, gesetzliche und unparteiische Richter gewährleistet.

 

Der nicht umgesetzte 2 + 4 Vertrag

Die Ursache dafür ist, dass der 2+4 Vertrag nie umgesetzt wurde - siehe Dok. Nr. 6.

 

Dieser Vertrag enthält zwei Bedingungen. Eine davon ist, dass die BRD sich eine Verfassung gibt.

Die zweite Bedingung ist, dass das "geeinte Deutschland" seine Grenzen und damit die Grenzen in Europa in dieser Verfassung völkerrechtlich verbindlich bestätigt. Warum und wieso keine Verfassung gemacht wurde und die Folgen daraus haben wir in der Klage zusammengefasst.

 

Dass keine Verfassung gemacht wurde, bestätigt die Änderung des Einigungsvertrages zwischen BRD und DDR im Jahr 2021. Damit ist klar, dass es immer noch die zwei teilsouveränen Staaten BRD und DDR gibt. Deshalb werden auch immer noch die zwei Standorte für das Außenministerium, Finanzministerium und Justizministerium in Bonn für die BRD und in Berlin für die DDR aufrechterhalten unter enormen Kostenaufwand.

 

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten: Umsetzung des 2+4 Vertrages oder Friedensvertrag.

Falls die BRD den Standpunkt vertritt, dass sie sich nicht zu dieser Klage äußern muss, werden andere entscheiden. Dann aber nicht nur über eine Verfassung, sondern auch über Schadensersatz und Reparationen. Die BRD hat dann nicht mehr mitzureden.

Wir haben nicht nur einmal der BRD eine Verfassung vorgelegt. Sie hatte die Chance dazu sich an den Verhandlungstisch zu begeben.

Nach dem 2+4 Vertrag hätten die Alliierten auf Reparationen verzichtet. Dann hätte auch Polen oder Griechenland keinen Anspruch mehr gehabt. Da dieser Vertrag nicht erfüllt wurde, stehen die Reparationen noch aus.


Dokument Nr. 1 Feststellungsklage, eingereicht am 9.12.2019

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Mit dieser Klage soll festgestellt werden, dass US-Gerichte zuständig sind für Klagen wegen Verstoss gegen Besatzungsrecht; hier: unter anderem ungesetzliche, abhängige und parteiische Richter in der BRD
Klage District Court deutsch, eingereich
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The purpose of this action is to establish that US courts have jurisdiction to hear actions for violation of occupation law; here: inter alia, unlawful, dependent and biased judges in the FRG
Klage District Court engl. certif. last
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Dokument Nr. 2 Anlagen zu Dokument 1

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Anlagen 1-16, deutsch und englisch, 78 Seiten
Exhibits 1-16, German and English, 78 pages
Complaint Distr. Court of Columbia, Wash
Complaint Distr. Court of Columbia, Wash
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Anlagen 17-21, deutsch und englisch, 91 Seiten
Exhibits 17-21, German and English, 91 pages
Complaint Distr. Court of Columbia, Wash
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Dokument Nr. 3 + 4, Antrag der EU, die Klage abzuweisen, eingereicht am 2.3.2020

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Bemerkenswert: Obwohl die EU behauptet, dass die Klage nicht richtig zugestellt wurde, macht sie hier und auch nur hier eine Ausnahme. Sie streitet jedoch die Zuständigkeit der US-Gerichte ab und beruft sich auf eine angebliche Immunität.
In einem Satz zusammengefasst heisst das, dass die Beklagte sämtliche Verträge mit den Klägern bricht und damit gegen deren Immunität verstösst und dann eine Verhandlung darüber mit einer angeblichen eigenen Immunität ablehnt.
Ein Gericht vor dem stattdessen die Kläger klagen könnten, das die Bedingungen aus den Verträgen erfüllt, die die Kläger mit den Beklagten haben, nämlich auf gesetzliche, unabhängige und unparteiische Richter, wird nicht benannt.
4- LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Dokument Nr. 6 Erweiterung der Klage - 2+4 Vertrag wurde nicht umgesetzt, eingereicht am 26.2.2020

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Antrag zur Ergänzung der Klage; hier: 2+4 Vertrag wurde nicht umgesetzt und ist deshalb nichtig.
ECF 6 Antrag Ergänz. deu mit begl. Unter
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Application to supplement the action; here: 2+4 Treaty was not implemented and is therefore null and void.
Antrag Ergänz. engl. m. begl. Unterschr
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Anlage zu Dok. Nr. 6, Erweiterung der Klage
Revisionsbegründung von Herrn von Prince am Bundesgerichtshof
Revision deu 1.12.2019.pdf
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Exhibit of doc. 6, amendment of the complaint
Justification of Mr. von Prince for the appeal to the Bundesgerichtshof (German Federal Supreme Court)
Revision engl.1.12.2019_REV_final_revise
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Dokument Nr. 9 Antrag des Königreichs Belgien, die Klage abzulehnen, eingereicht am 25.3.2020

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9-LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GER
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Dokument Nr. 10 Antrag der BRD, die Klage abzulehnen, Eingereicht am 25.3.2020

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10-LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Dokument Nr. 11 Entscheidung des Gerichts, Die Klageerweiterung, Dok. Nr. 6 wird vom Gericht zugelassen

Auszug aus pacer (Veröffentlichung der Gerichtsakten im Internet):

order Order on Motion to Amend/Correct Di 04/07 10:37 AM
MINUTE ORDER. Upon review of Plaintiffs'6 Motion to Amend the Complaint, it is hereby ORDERED that the Motion is GRANTED. On or before April 21, 2020, Defendants shall advise the Court whether they intend to renew their Motions to Dismiss or Quash or file any responsive pleadings or amended motions. Signed by Judge Carl J. Nichols on April 7, 2020. (lccjn3)

 

Übersetzung:

Nach Prüfung des Antrags der Kläger auf Änderung der Klageschrift wird hiermit angeordnet, dass dem Antrag stattgegeben wird. Bis zum 21. April 2020 haben die Beklagten dem Gericht mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, ihre Anträge auf Abweisung oder Aufhebung der Klage zu erneuern oder Antwortschriftsätze oder geänderte Anträge einzureichen. Unterzeichnet von Richter Carl J. Nichols am 7. April 2020.

Dokument Nr. 13 Antwort der Kläger auf den Antrag der EU, die Klage abzuweisen, eingereicht am 28.4.2020

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13-WashingtonEU deu. in Formbl.-28.3.202
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13-WashingtonEU engl. in Formbl.-28.3.20
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Dokument Nr. 14, Antrag auf Versäumnisurteil gegen die Beklagte Schweizer Eidgenossenschaft

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Antrag in deutsch und englisch
14-SWISS Motion default judgment April 2
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Anlagen zu dem Antrag auf Versäumnisurteil
14-SWISS Motion default judgm.-exhibits
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Dokument Nr. 15, Antwort der Kläger auf den Antrag der BRD, die Klage abzuweisen

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Antwort der Kläger in englisch und deutsch mit Anlagen
15-Memorandum FRG -exhibits April 20,202
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Dokument Nr. 16, Antwort der Kläger auf den Antrag des Königreich Belgiens, die Klage abzuweisen

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Antwort der Kläger in englisch und deutsch mit Anlagen
16-Memorandum BE engl.deu. miit Untersch
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Dokument Nr. 17, Erwiderung der Beklagten Königreich Belgien auf die Antwort der Kläger, 5.5.2020

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17-LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Dokument Nr. 18, Erwiderung der Beklagten EU auf die Antwort der Kläger, 5.5.2020

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18-LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Dokument Nr. 19, Erwiderung der Beklagten BRD auf die Antwort der Kläger, 5.5.2020

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19-LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Dokument Nr. 20, Eilantrag der Kläger

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20-Emergency application May 27,2020 ger
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Dokument Nr. 21, Antrag auf eine Vollstreckbare Urkunde

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21-Motion enforceable deed engl.deu prop
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Dokument Nr. 22 , Widerspruch der Beklagten BRD gegen den Eilantrag Dok. Nr. 20

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22- LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_G
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Dokument Nr. 23, Widerspruch der Beklagten BRD gegen die Vollstreckbare Urkunde, Dok. Nr. 21

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23-19-03529__0023.0.pdf
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Dokument Nr. 24, Erwiderung der Kläger auf den Widerspruch der Beklagten BRD, Dok. Nr. 22

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mit deutscher Übersetzung
Reply to FRG´s opposition Emergency appl
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Dokument Nr. 25, Erwiderung der Kläger auf den Widerspruch der Beklagten BRD, Dok. Nr. 23

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mit deutscher Übersetzung
Reply to FRG´s oppos.enforceable deedeng
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Dokument Nr. 26, Antrag auf Weitere Klägerin Freie Stadt Danzig und weitere Beklagte: USA und Polen

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English with proposed order
Motion joinder DA- USA-Polen engl.+prop.
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deutsch mit vorgeschlagenem Beschluss
Motion joinder DA- USA-Polen germ. Aug.4
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Dokument Nr. 27, Antrag auf weitere Beklagte: USA

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English with Exhibit and proposed order
Motion joinder USA Karin engl. + Exhib.+
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deutsch mit Anlage und vorgeschlagenem Beschluss
Motion joinder USA Karin deu+Anlage Aug.
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Dokument Nr. 28, Beschluss des Richters

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English Order of the Judge
LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GERMA
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Dokument Nr. 29, Meinung des Richters

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29 LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GE
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Document Nr. 31, Zusätzliche Stellungnahme der EU

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31LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GER
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Dokument Nr. 33, Antwort auf den Beschluss, Antrag auf 2. Instanz

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Antwort auf order 15.4.2021.pdf
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Answer order 15.04.2021.pdf
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Dokument Nr. 35, Stellungnahme zur EU, vom Richter im Beschluss gefordert

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Antwort zur EU auf den Beschluss des Richters in englisch und deutsch mit Anlagen
Answer Order on ECF 28 EU engl.german Ap
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Richter reicht unseren Antrag auf Entscheidung 2. Instanz weiter

Dokument Nr. 37, Begründung warum EU verklagt werden kann

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Answer on Order May 20,2021.pdf
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Antrag auf Klageerweiterung wegen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (von 1913) Im August 2021

Dokument Nr. 39, Streichung der Einfügung von § 40a aus dem Jahr 1999 (§ 40a erklärt alle zu Reichsdeusche) nach unserer Veröffentlichung - volles Schuldeingeständnis

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Antrag wegen Änderung StAG.pdf
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Motion for suppl. engl. StAG 2.pdf
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2. Instanz

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Appeal Wash. EU of Order ECF 40 german.p
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Appeal of Order ECF 40 EU engl.pdf
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