In den USA werden alle bei Gericht eingereichten Unterlagen und alle Termine veröffentlicht, wie es sich für eine öffentliche Verhandlung gehört.
So sind auch unsere Unterlagen einsehbar für jedermann - einmal beim Gericht und einmal bei einer privat finanzierten Internetplattform, dem pacermonitor:
https://www.pacermonitor.com/case/31398655/LEFFER_et_al_v_FEDERAL_REPUBLIC_OF_GERMANY_et_al
Die Klage am District Court of Columbia, Washington D.C. mit Aktenzeichen 1:19-cv-03529-CJN, ging der Sammelklage voraus. Mit dieser Klage beweisen wir, dass es kein Gericht in Europa gibt, dass die Vorgaben der UN-Menschenrechte, der EU-Menschenrechte und des Grundgesetzes für die BRD auf unabhängige, gesetzliche und unparteiische Richter gewährleistet.
Die Ursache dafür ist, dass der 2+4 Vertrag nie umgesetzt wurde - siehe Dok. Nr. 6.
Dieser Vertrag enthält zwei Bedingungen. Eine davon ist, dass die BRD sich eine Verfassung gibt. Warum und wieso keine Verfassung gemacht wurde und die Folgen daraus haben wir in der Klage zusammengefasst.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten: Umsetzung des 2+4 Vertrages oder Friedensvertrag.
Falls die BRD den Standpunkt vertritt, dass sie sich nicht zu dieser Klage äußern muss, werden andere entscheiden. Dann aber nicht nur über eine Verfassung, sondern auch über Schadensersatz und Reparationen. Die BRD hat dann nicht mehr mitzureden.
Wir haben nicht nur einmal der BRD eine Verfassung vorgelegt. Sie hatte die Chance dazu sich an den Verhandlungstisch zu begeben.
Nach dem 2+4 Vertrag hätten die Alliierten auf Reparationen verzichtet. Dann hätte auch Polen oder Griechenland keinen Anspruch mehr gehabt. Da dieser Vertrag nicht erfüllt wurde, stehen die Reparationen noch aus.
Wer sich der Sammelklage anschließt, wird mitreden. Wer meint, dass ihm ungesetzliche, abhängige und parteiische Richter genügen und deshalb die Sammelklage nicht interessiert, hat kein Stimmrecht. Jemand, der auf seine Rechte verzichtet, für seine Rechte nicht eintritt, hat keine Rechte.
Beowulf von Prince
Schweizer Str. 38
AT-6380 Rankweil
Österreich