Das Schreiben ans Auswärtige Amt wurde mit folgender Email im Internet verteilt:

Betreff: Sie wissen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie wissen, dass alle wissen, dass Sie die gesamte Staatsmacht mitfinanzieren, damit ich und Frau Karin Leffer nicht nach Hause können. Und das nur, weil die Vereinten Nationen 1957 die Staatsangehörigkeit des souveränen Staates Freie Stadt Danzig bestätigt haben.

Sie verhindern die Rückkehr mit Mitteln, die man kurz als Genozid bezeichnet. Dass es nicht soweit gekommen ist, verdanken Sie ein paar engagierten Juristen, die Sie ebenfalls bezahlen.

Das lässt doch hoffen, oder?

 

Sie schulden den Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig schlicht ein Gerichtswesen, dass nach den Regeln der Freien Stadt Danzig arbeitet.

Jetzt überlegen Sie mit Ihren Kollegen und Landsleuten, wie Sie das organisieren wollen. Machen Sie einfach einen unverbindlichen Vorschlag.

Aber vergessen Sie dabei nicht, dass Ihnen jeder Tag, an dem Sie Personen bezahlen, die unsere Rückkehr verhindern, ihr Portmonee spürbar belasten wird.

 

Mit freundlichen Grüssen

Beowulf von Prince

 

Anlagen

1 Schreiben an das Auswärtige Amt

2 amtliche Unterlagen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1956

3 amtliche Unterlagen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1957

4 Beschwerde wegen Verstoss gegen die Menschenrechte

(Die Anlagen finden Sie zum Herunterladen rechts als pdfs)

link zur digitalen Bibliothek der Vereinten Nationen: hier

 


Schreiben an das Auswärtige Amt

23.Mai 2019

 

An das

Auswärtige Amt

Herrn Aussenminister Heiko Maas, Dienststelle Berlin

Werderscher Markt

 

D-11013 Berlin

 

 

Dringlich, es droht Freiheitsberaubung

Anlagen

 

Sehr geehrter Herr Aussenminister Heiko Maas,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Problem, zuerst wurden die gesetzlichen Richter durch ungesetzliche, nicht gestattete Ausnahmerichter ersetzt, denen dann auch noch die Unabhängigkeit entzogen wurde. Von diesen Richtern werden Haftbefehle ausgestellt, die vollstreckt werden. Obwohl diese Haftbefehle nicht vom Richter unterschrieben sind und anstatt mit Landgericht Coburg, mit Landgericht Bayern, das es nicht gibt, abgestempelt sind. Auch im Ausland werden diese Haftbefehle vollstreckt.

Ausländische Justizbehörden vertrauen darauf, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist.

Sie können ja nicht ahnen, dass die geltenden Gesetze nicht mehr eingehalten werden. Sie können ja nicht ahnen, dass die Justiz selbst die grundlegendsten Gesetze zur Ausübung der Gerichtsbarkeit nicht mehr einhält.

Schränkt eine Diktatur die Rechtsstaatlichkeit ein, so geschieht das durch gesetzliche Vorschriften. Jeder kann dies sehen. Dass geltende Gesetze zur Bestimmung des gesetzlichen Richters und zur Unabhängigkeit der Richter nicht eingehalten werden, kann niemand vermuten.

So werden ausländische Behörden angestiftet Freiheitsberaubung zu begehen.

Das ist ja kein vorstellbares Szenario, das ist ja bereits geschehen, zumindest nach deutschem Gesetzeskommentar.

Nach Schweizer Gesetzeskommentar müsste die Schweiz in Den Haag klagen.

 

Das ist offensichtlich von deutscher Seite beabsichtigt.

 

Wir haben deshalb vorsorglich eine Strafanzeige am Bundesjustizdepartement der Vereinigten Staaten von Amerika gestellt, sowie bei den Vereinten Nationen und den Antrag auf einen Friedensvertrag gestellt.

 

Denn das ist es doch worum es hier geht.

 

Ich kenne noch die Landkarten in den Schulen, in denen das Deutsche Reich dargestellt wird, mit den ostdeutschen Gebieten als Deutsches Reich unter polnischer Verwaltung.

Wann haben die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches den Gedanken auf einen Friedensvertrag aufgegeben, der das Deutsche Reich wieder als souveränen Staat errichtet?

 

Ich erinnere mich noch wie Herr Bundeskanzler Kohl beim Berliner Mauerfall strahlte: „Jetzt ist alles möglich, sogar ein Friedenvertrag.“ Bis ihm der Wirtschaftsminister Graf Lambsdorff in die Seite stiess und meinte: „Wohl verrückt, dann kommen 50 Staaten und wollen Reparationen.“

Man wollte und will das Deutsche Reich wieder als souveränen Staat, aber nicht die Schulden bezahlen.

Es geht also nur um schnödes Geld.

Dann ist man auf die Idee gekommen einen Staatsvertrag zu machen, wie Österreich ihn erhalten hat.

Doch ich habe 1990 gegen den deutsch-polnischen Grenzvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Begründung war, dass mit der Anerkennung, dass die ostdeutschen Gebiete polnisches Territorium sind, Schadensersatz von den Deutschen geleistet werden muss. Man hat darauf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert, wonach Klagen nicht mehr beantwortet werden müssen.

 

Der deutsch-polnische Grenzvertrag war die Voraussetzung für den 2 + 4 Vertrag.

Bedingung für die Wirksamkeit des 2 + 4 Vertrages ist, dass eine Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz beschlossen und verkündet wird. Der müssen alle Deutschen zustimmen. Auch diejenigen, die vom Gesetz zur Ausschlagung der deutschen (Reichs)Staatsangehörigkeit vom 22.02.1955 Gebrauch gemacht haben und dennoch Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz geblieben sind. Das betrifft die Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig. Mit deren Zustimmung erlischt diese Staatsangehörigkeit und damit die Frage nach dem Territorium der Freien Stadt Danzig. Die Reparationsberechtigten der Freien Stadt Danzig – siehe Artikel 5.2 des Londoner Schuldenabkommens – werden Bestandteil des neuen Staates und können nicht zu Reparationen herangezogen werden. Damit sind Reparationsforderungen erloschen und der Zweite Weltkrieg formell beendet.

Dazu haben wir Staatsangehörige der Freien Stadt Danzig uns 2008 politisch neu organisiert.

 

Doch man will keinen neuen Staat, sondern das Deutsche Reich wieder haben, ohne Schulden.

Deshalb hat Herr Bundeskanzler Kohl 1990 auch seine ostdeutschen Landsleute belogen, als er behauptete, die Sowjets hätten zur Auflage des 2 + 4 Vertrages gemacht, dass  die sowjetischen Enteignungen nicht mehr rückgängig gemacht werden dürften.

 

Auch mit der Geltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland können keine Reparationen gefordert werden, weil die Reparationsberechtigten der Freien Stadt Danzig, in Artikel 116 Grundgesetz als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes enthalten sind.

 

Deshalb hat man erklärt: Das Grundgesetz entspricht einer Verfassung im Sinne des 2 + 4 Vertrages.

 

Doch die Deutschen wollen dennoch ihr Deutsches Reich.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern mangels Organisation nicht handlungsfähig ist.

 

Wie beweist man nun die Handlungsfähigkeit und damit Parteifähigkeit des Deutschen Reiches?

In dem man das Grundgesetz nicht mehr beachtet und damit für aufgehoben erklärt. Man verstösst gegen Völkerrecht, in diesem Fall konkret gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen und wartet darauf, dass man deshalb am Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagt wird. Damit beweist das Deutsche Reich seine Handlungsfähigkeit als souveränes Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich.


Dass jetzt Reparationen fällig sind, nimmt man in Kauf. Die 4 Mächte haben bereits vor fast 30 Jahren darauf verzichtet.

Allerdings nur, wenn die Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig zustimmen.

 

Schaltet man auch noch die Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig aus,  wer will dann noch etwas fordern, wenn es ausser den Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig niemand wusste, warum 75 Jahre lang keine Reparationen gefordert werden konnten?

 

Wir haben bereits im Dezember 2018 einen Kommentar zum Londoner Schuldenabkommen geschrieben, mit der Feststellung, dass jetzt die Reparationen fällig sind. Wegen den ungesetzlichen Ausnahmerichtern, denen auch noch die Unabhängigkeit entzogen wurde. Dieser Kommentar wurde an 30 Zeitungen in 25 Ländern gesendet. Teile davon kursieren bereits im Internet.

Die ganze Schweiz weiss ohnehin Bescheid.

 

Mit den jetzt veröffentlichten amtlichen Unterlagen der Vereinten Nationen bezüglich der Schadensersatzforderungen meines Vaters sind die Parteien bestätigt.

In den amtlichen Unterlagen der Vereinten Nationen bezüglich der Schadensersatzforderungen meines Vaters aus dem Jahre 1956 wird er noch als britischer Staatsangehöriger bezeichnet. Er war britischer Abstammung und weil die Briten ihn 1940 in das Kriegsgebiet des Deutschen Reiches entsandt haben. Auch sein älterer Bruder ist wegen der Abstammung britischer Staatsangehöriger, obwohl er niemals in Grossbritannien war. Meine älteste Schwester war zu diesem Zeitpunkt bereits Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika.

Aber nein. Wie aus den Unterlagen von 1957 hervorgeht, bestätigen die Vereinten Nationen: Herr Tom von Prince ist Staatsangehöriger der Freien Stadt Danzig.

Dafür werde ich jetzt strafrechtlich verfolgt.

Warum wohl?

Die Antwort steht im Potsdamer Abkommen, aus dem das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Selbstverpflichtungserklärung entstanden ist und im Londoner Schuldenabkommen bestätigt wurde.

 

 

Ein Friedensvertrag wurde bereits bei den Vereinten Nationen beantragt.

 

Es geht jetzt also nicht mehr darum, ob einer geschlossen wird, sondern nur noch um die Konditionen.

Bevor wir über Forderungen aus der Vergangenheit verhandeln, kommen wir erst zum Tagesgeschäft.

Gegen mich und Frau Karin Leffer liegen Haftbefehle wegen der Anklageschrift 1 KLs 123 Js 3979/11 vor. Vorwurf: Frau Karin Leffer und Herr von Prince sind die Repräsentanten der Freien Stadt Danzig.

Dieses Verfahren 1 KLs 123 Js 3979/11 stellt einen andauernden Verstoss gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen mit der Schweiz dar, Aktenzeichen des Schweizer Bundesamtes für Justiz B 224`163/TMA.

 

Sachlich beruht es lediglich auf der Aussage von Herrn KHK Kellner, dass ein Danziger Ausweis die Fälschung eines deutschen sei. Diese Aussage hat er zurückgezogen.

 

Dennoch werden wir wegen gewerblicher Täuschung im Rechtsverkehr mit einer unechten oder gefälschten Urkunde (Danziger Ausweis), Strafmass bis zu 10 Jahren Gefängnis gesucht.

 

Zur Vollstreckung dieses Haftbefehls tragen alle Bewohner des Bundesgebietes bei, die nicht ihre Pflichten nach Artikel 25 Grundgesetz erfüllen.

 

Das sind ca. 80 Millionen.

 

Was wäre es dem Einzelnen Wert, wenn so ein Haftbefehl nicht gegen ihn ausgestellt würde?


Der Normalbürger muss sich das so vorstellen. Da wird ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, in dem ihm Bankraub vorgeworfen wird. Es droht eine empfindliche Freiheitsstrafe. Er verliert dadurch alles, was ihm lieb ist.

Es nutzt nichts, wenn er beteuert unschuldig zu sein.

Denn der Haftbefehl wird ja von den tatsächlichen Bankräubern ausgestellt. Die haben auch noch die Bank des angeblich gesuchten Bankräubers überfallen.

Wird so ein Haftbefehl ausgestellt und er wird verhaftet, droht eine jahrelange Freiheitsberaubung oder in meinen Fall sogar der Tod im Gefängnis.

 

Man ist also gezwungen unterzutauchen. Bei Verwandten und Freunden ist das nicht möglich, dort sucht man ja zuerst.

Seinen Pkw oder einen anderen kann man auch nicht nutzen. Die Gefahr kontrolliert zu werden ist zu gross.

Man kann sich nicht anmelden, keiner Arbeit nachgehen, von Familie, Heim und Hof und allen Hobbys musste man sich eh schon trennen.

 

Also was ist dem Einzelnen der 80 Millionen wohl pro Tag wert, von diesem Schicksal verschont zu werden?

5,- €. Wahrscheinlich wird dem auch jeder Sozialhilfeempfänger zustimmen.

10,-€? Sicher werden 60 von den 80 Millionen diesen Betrag zahlen, sehr wahrscheinlich sogar viel mehr.

Vor allem wohl die reichste Million der Bewohner des Bundesgebietes.

 

Die Frage ist natürlich konkret. Darüber entscheiden werden sicherlich Gerichte in den USA.

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 80 Millionen behaupten werden, dass sie keinerlei Verantwortung für diese Anklageschrift 1 KLs 123 Js 3979/11 haben und dafür, dass deswegen ein Haftbefehl vollstreckt wird. Aber das ist natürlich Unsinn. Die 80 Millionen bezahlen doch dafür, dass diese Haftbefehle vollstreckt werden. Ohne diese Bezahlung, könnten die Haftbefehle ja nicht vollstreckt werden. Die 80 Millionen werden behaupten, dass sie nicht wissen, dass sie für diese Haftbefehle bezahlen. Wie glaubwürdig ist das denn? Da bezahlt jemand und weiss nicht wofür?

Und das noch freiwillig. Das ist doch nicht glaubwürdig.

Na klar. Es hat jeder seine Aufgabe. Die 80 Millionen behaupten, sie hätten nach Treu und Glauben nur dafür bezahlt, dass die Gesetze eingehalten werden.

Aber wir haben bereits 2006 darauf aufmerksam gemacht, dass keine Urteile entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Originalunterschriften der Richter ausgehändigt werden, etc. Das ist keine Unwissenheit, das ist Desinteresse. Desinteresse daran, ob man dafür bezahlt, dass nach Gesetz gehandelt wird oder nicht, ist keine Entschuldigung, die von einer Haftung befreit.

Es hat mich nicht interessiert, ob ich dafür bezahle, dass Unschuldige ins Gefängnis gehen, ist doch die richtige Antwort und nicht: „Davon habe ich nichts gewusst.“ Mit der Ausrede, man hätte nichts gewusst, wurden bereits Millionen von Menschen ermordet.

 

Da verfängt diese Ausrede nicht mehr.

Das ist Teil des Potsdamer Abkommens.

 

Sollen jetzt Frau Karin Leffer und ich darum bitten und betteln, dass die Haftbefehle wegen dieser Anklageschrift 1 KLs 123 Js 3979/11 eingestellt werden?

 

Geschieht dies nicht, müssen wir über Altschulden sicher nicht mehr lang verhandeln.

Und die 80 Millionen müssen nicht darüber lamentieren, dass sie nichts von dieser Anklageschrift gewusst haben.

Im Prinzip weiss nicht nur die ganze Schweiz davon, sondern schon die ganze Welt.

 

Müssen Sie jetzt ihre 80 Millionen Mitbürger aufklären oder Frau Leffer und ich?

 

Nochmals: Wir haben bereits 2006 mit der öffentlichen Aufklärung begonnen und das ist der Grund unserer strafrechtlichen Verfolgung.

Und alle, die davon wissen und das sind nicht wenige, schweigen dazu. Und wir sind uns deshalb sicher, dass auch der Rest der 80 Millionen nichts gegen unsere Strafverfolgung unternimmt.

 

Wir reden eben nicht mehr darüber, ob sich einer von den 80 Millionen findet, der uns unterstützen wird.

Es geht nur noch um die Höhe der Zahlung.

 

Nochmals klar und deutlich:

Wenn gesetzliche Richter durch ungesetzliche, nicht gestattete Ausnahmerichter ersetzt werden, denen auch noch die Unabhängigkeit entzogen wird, noch dazu gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen mit der Schweiz verstossen wird und damit Völkerrecht auch gegenüber der Schweiz verletzt wird, dann reden wir nicht über einen Justizirrtum, sondern um eine gezielte politische Aktion.

Diese politische Aktion wird ausdrücklich gegen Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz ausgeführt und damit ganz sicher nicht von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes.

Die Aktion wird von Schuldnern gegenüber Gläubigern betrieben.

Es geht dabei um Reparationen. Es wird dabei gegen Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung verstossen und damit gegen Besatzungsrecht.

Die Zuständigkeit für die Einhaltung von Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung liegt nicht am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und auch nicht bei der EU.

Voraussetzung für die Teilsouveränität der Bundesrepublik Deutschland war die Verpflichtung, dass das ordre public der Freien Stadt Danzig eingehalten wird und die Verpflichtung zu Reparationszahlungen nach dem Londoner Schuldenabkommen, wenn das ordre public der Freien Stadt Danzig nicht  mehr eingehalten wird.

 

Wird es nicht mehr eingehalten, wird das Londoner Schuldenabkommen wirksam

 

Mit dem 2+ 4 Vertrag wurde der Wille der Besatzungsmächte ratifiziert, den Zweiten Weltkrieg formell, ohne das Londoner Schuldenabkommen zu beenden. Die Verantwortung dafür wurde den Deutschen auferlegt. Das wird von den Bewohnern der BRD abgelehnt. Der 2 + 4  Vertrag, der eigentlich ein 2 + 4 + 1 Vertrag ist, wurde faktisch aufgekündigt. Und damit auch der deutsch-polnische Grenzvertrag. Der sollte ja in einer Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz festgeschrieben werden. Indirekt betrifft dies sogar den Staatsvertrag mit Österreich.

 

Der Fall, dass das Londoner Schuldenabkommen wirksam wird, ist bewusst herbeigeführt.

 

Was zu beweisen war, ist bewiesen.

  1. Die Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig und Parteifähigkeit der Freien Stadt Danzig.
  2. Die Staatsangehörigkeit und Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Weiter auf Gewalt als Verhandlungstaktik gegenüber Wehrlosen zu setzen, wird die Forderungen nicht verringern.

 

Das sollten Sie ihren Landsleuten bewusst machen. Das fällt in Ihre Zuständigkeit, nicht in unsere.

 

Dazu eine kurze Erläuterung des vorgenannten Sachverhaltes.

In einer wissenschaftlichen Studie für den deutschen Bundestag aus dem Jahre 2006 wurde festgestellt, es ist noch immer gültig:

„Überleitungsvertrag:

Deutschland wird keine Einwendungen gegen Massnahmen erheben, die gegen deutsches Vermögen gerichtet sind.“

Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Artikel 4 § 3 wurde nochmals festgestellt: Folgen des bereinigten Besatzungsrechts: Besatzungsrecht bleibt in Kraft.

 

Aus meinem bis jetzt unwiderlegten Kommentar zum Londoner Schuldenabkommen von 1953

 1. Das Londoner Schuldenabkommen

 

Artikel 5 Nicht unter das Abkommen fallende Forderungen

2. Eine Prüfung der aus dem Zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrag des Reichs handelnde Stellen oder Personen einschliesslich der Kosten der deutschen Besatzung, der während der Besetzung auf Verrechnungskonten erworbenen Guthaben sowie der Forderungen gegen die Reichskreditkassen, wird bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt.

 

Art. 25 Verfahren bei der Wiedervereinigung Deutschlands

Bei der Wiedervereinigung Deutschlands werden die Parteien dieses Abkommens das Abkommen einer Nachprüfung unterziehen, und zwar ausschliesslich mit dem Ziele,

a. die Bestimmungen der Anlagen dieses Abkommens über Anpassungen, die bei bestimmten Schulden im Falle der Wiedervereinigung vorzunehmen sein werden, auszuführen, soweit sie dann nicht ohne weiteres wirksam werden sollen, und

b. die Bestimmungen dieses Abkommens auf die Schulden von Personen auszudehnen, die in dem mit der Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigten Gebiet ansässig sind, und

c. angemessene Anpassungen mit Bezug auf Schulden vorzunehmen, bei deren Regelung' der Verlust von Vermögenswerten, die in dem mit der Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigten Gebiet belegen sind, oder die Unmöglichkeit ihrer Verwendung berücksichtigt worden ist

 

„Im Falle der Wiedervereinigung“ bezieht sich nicht auf eine territoriale Wiedervereinigung, sondern auf die Trennung der reparationspflichtigen Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und den reparationsberechtigten Deutschen im Sinne des Grundgesetzes. Bzw. den Bewohnern des Bundesgebietes, Artikel 25 des Grundgesetzes, die nicht ihre Rechte einfordern und ihre Pflichten nach Artikel 25 Grundgesetz nicht wahrnehmen.

Das ist doch logisch, oder?

Art. 25 Grundgesetz:

1 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.

2 Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Was sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Auf jeden Fall die Haager Landkriegsordnung. Sie gilt ab Beginn eines Krieges bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Potsdamer Abkommen: Die Freie Stadt Danzig bleibt bis zum Abschluss eines Friedensvertrages unter polnischer Verwaltung.

 

Wir Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig befinden uns also auf jeden Fall noch im Kriege. Warum wurde ausgerechnet in Artikel 25 Grundgesetz auf die Pflichten nach der Haager Landkriegsordnung hingewiesen? Weil die unbefestigte Stadt Danzig vom Deutschen Reich zur Festung erklärt wurde und damit der Schutz unbefestigter Städte nach Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung durch das Deutsche Reich aufgehoben und damit die Vernichtung angeordnet wurde – Anklagepunkt Nr. 2 der Nürnberger Kriegsverbrecher-prozesse.

 

Welche Pflichten erwachsen aus der Haager Landkriegsordnung? Die Einhaltung des ordre public; hier gegenüber den Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig, denen die Möglichkeit zur Ausübung der eigenen Gerichtsbarkeit verwehrt ist.

 

Wo ist das ordre public der Freien Stadt Danzig definiert? In Artikel 116 der Danziger Verfassung. Deutsches Recht zum Zeitpunkt vom Januar 1920 wird gewährleistet. Wo ist das ordre public der Freien Stadt Danzig im Grundgesetz festgelegt?

 

In Artikel 116 Grundgesetz. „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist wer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist .... .“. Wer ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit? Wer im Besitz des deutschen Rechts nach Artikel 116 der Verfassung der Freien Stadt Danzig ist.

 

Die Pflichten nach Artikel 25 Grundgesetz sind deshalb eindeutig darauf gerichtet, dass die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches das ordre public gegenüber den Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig einhalten.

 

Dies geschieht offensichtlich nicht mehr. Wir werden ausdrücklich und nur deshalb strafrechtlich verfolgt, weil wir die Repräsentanten der Freien Stadt Danzig sind. Was ist daran strafbar? Nichts, denn wir sind damit ja im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz.

 

Dazu auch Artikel 16 Grundgesetz: Keinem Deutschen darf die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

 

Warum in Artikel 16 Grundgesetz? Weil im Staatsangehörigkeitsgesetz der Freien Stadt Danzig § 16 der Entzug der Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig bestimmt ist.

 

Bevor jemand seine Rechte einfordern kann, muss ihm dieses Recht erst entzogen werden, damit er die Verpflichtung zur Einhaltung seiner Rechte einfordern kann.

 

Dies ist geschehen. Ich wurde und werde politisch verfolgt und meine Rechte wurden entzogen. Wir haben erst den Bund für das Recht gegründet, um deutsches/Danziger Recht einzufordern und das Buch „Tue Deine Pflicht – Rette Deine Existenz herausgegeben.“ Schliesslich haben wir die Freie Stadt Danzig politisch neu organisiert. Deutlicher kann man wohl seine Rechte nicht einfordern und an die Pflichten gegenüber den Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig erinnern.

 

Die Presse berichtete über Massenprozesse gegen die Freie Stadt Danzig, ohne dass jemand daran Anstoss gefunden hat.

 

Deutlicher kann man nicht demonstrieren, dass man seine Pflichten nicht erfüllt.

 

Nur das Deutsche Reich, bzw. deren Staatsangehörige erkennen die Freie Stadt Danzig nicht als souveränen Staat an. Man entzieht uns unser ordre public und damit unsere Staatsangehörigkeit.

 

Mit unserer Strafverfolgung beweist sich das Deutsche Reich als Vertreter der Bewohner des Bundesgebietes, die ihre Pflichten nicht erfüllen wieder als handlungs- und parteifähig.

 

Damit ist die definitive Trennung der Deutschen im Sinne des Grundgesetzes vollzogen.

 

Im 2 + 4 Vertrag ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag unter der Voraussetzung in Kraft tritt, dass eine Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz beschlossen wird. Nach Artikel 146 Grundgesetz müssen alle Deutschen zustimmen, also auch diejenigen, die vom Gesetz zur Ausschlagung der deutschen (Reichs)Staatsangehörigkeit vom 22. Febr. 1955 Gebrauch machten, deshalb keine Abgeordneten mehr werden konnten und dennoch im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz geblieben sind. Da diese keine Abgeordneten der BRD mehr werden konnten, sind diese nicht im deutschen Bundestag vertreten. Der Deutsche Bundestag kann also nicht für diese Deutschen im Sinne des Grundgesetzes entscheiden. Diese „Deutschen im Sinne des Grundgesetzes“ sind gesondert zu hören. Deshalb haben wir uns politisch neu organisiert. Ohne diese politische Neuorganisation kann der 2 + 4 Vertrag gar nicht umgesetzt werden.

 

2 + 4 Vertrag

Artikel 1

4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

 

Dieser Vertrag wird von den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches offensichtlich abgelehnt. Man will einen Friedensvertrag und nicht nur einen Staatsvertrag.

 

Das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt ist wieder handlungs- und damit parteifähig. 

 

Ebenso die Freie Stadt Danzig mit gerichtlich bestätigten Repräsentanten durch das Verfahren 1 KLs 123 Js 3979/11, bzw. die Haftbefehle gegen uns: Vorwurf: Sie sind die Repräsentanten der Freien Stadt Danzig.

 

Damit kann der Zweite Weltkrieg formell beendet werden.

 

Reparationen sind Teil einer Friedensvereinbarung. Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sieht also einen Friedensvertrag vor.

 

Dazu benötigt man eine handlungsfähige Vertretung des Deutschen Reiches. Mit dem Verfahren 1 KLs 123 Js 3979/11, das ausdrücklich nur wegen der Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig von den Vertretern des Bundesgebietes, die gegen Artikel 25 Grundgesetz verstossen geführt wird, ist die Parteifähigkeit der beiden Parteien – Deutsches Reich./. Freie Stadt Danzig bewiesen.

 

Der Gerichtsstand dafür ist in den Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Die Präzedenzfälle dafür liegen vor.

 

Dies ist aktuell der Verstoss gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen der Schweiz mit Deutschland. Nach dem deutschen Gesetzeskommentar dazu, besteht bei einem Verstoss dagegen der Verdacht auf Freiheitsberaubung. Nach Schweizer Gesetzeskommentar müsste die Schweiz am Internationalen Gerichtshof in Den Haag klagen. Nach der Anleitung zum Ausfüllen des Beschwerdeformulars für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist Beschwerde gegen die Schweiz zu führen.

 

Demnach unterliegt jemand, der gegen seinen Willen in ein anderes Land entsandt wird, bzw. auf Einladung eines anderen Staates sich dort aufhält nur dem Recht des Landes in dem er sich aufgehalten hat.

 

Durch die Veröffentlichung der Unterlagen der Vereinten Nationen bezüglich der Schadensersatzforderungen meines Vaters ist bewiesen, dass er gegen seinen Willen, als Teil der Alliierten in das Kriegsgebiet des Deutschen Reiches von den Briten entsandt wurde. Diese wiederum waren die Vertreter des Völkerbundes bezüglich des Völkerbundmandatsgebietes Tanganyika. Mein Vater hat deshalb zu Recht seine Schadensersatzforderungen bei den Vereinten Nationen eingereicht. Die Briten haben als Vertreter der Vereinten Nationen eine Teilzahlung in Höhe von 275.000,-Shs für Schäden in Tanganyika geleistet. Die Restzahlung fällt unter Reparationen nach dem Londoner Schuldenabkommen.

 

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind die Hauptsiegermacht. Sie handeln als Besatzungsmacht stellvertretend für die Vereinten Nationen. Für die Beurteilung von Besatzungsrecht und damit dem Recht, dem ich unterliege, sind damit Richter der Vereinigten Staaten von Amerika zuständig und damit für die Beurteilung von Schäden, die aus Verstoss gegen mein Recht resultieren.

 

Mein Vater hat unbestritten als zuständige Institution bei den Vereinten Nationen Schadensersatz eingereicht. Zuständig bleibt die Organisation der Vereinten Nationen bis Reparationen gefordert werden können.

 

Dies ist jetzt der Fall.

Wie die Briten für die Entschädigung im Völkerbundmandatsgebietes Tanganyika zuständig waren, sind dies jetzt die Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Deshalb ist weder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zuständig, noch die Europäischen Gerichtshöfe in Luxemburg.

 

Sollten Sie eine falsche Darstellung meinerseits entdecken, so bitte ich um sofortige Mitteilung, damit ich Strafanzeige gegen mich in den Vereinigten Staaten von Amerika erstatten kann. Es ist dort bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden. Man nimmt es mit der Wahrheitspflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika sehr genau. Ich möchte nicht nachträglich den Verdacht erwecken, ich hätte vorsätzlich eine falsche Behauptung erhoben.

 

Mit äusserster Hochachtung

Beowulf von Prince

 

 

Anlage 1 Unterlagen der Vereinten Nationen meines Vaters

            2 Rechnungen über bereits unbestrittener Forderungen

            3 Schreiben an das Landgericht Coburg

 

 

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die Botschaft der Volksrepublik China

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die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg

die Königlich Dänische Botschaft

die Königlich Norwegische Botschaft

die Botschaft von Italien

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die Botschaft der Republik Kroatien

 

 

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Greece's Eleftherotypia newspaper, Athen

Damian Mac Con Uladh, Athen

AVGI, Athen

TA NEA, Athen

Nepszava, Ungarn

Das Südtiroler Nachrichtenportal, Italien

Südtiroler Wirtschaftszeitung, Italien

Dolomiten, Italien

Bornholms Tidende, Dänemark

Berlingske Media A/S, Dänemark

Liechtensteiner Vaterland

Liechtensteiner Volksblatt AG

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Liberation, Frankreich

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Toronto Star Newspaper Limited, Kanada

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Bonnier Business Polska

Warsaw Voice SA, Polen

Independent House, Irland

Tageblatt Luxemburg

Luxemburger Wort

De Volkskrant, Niederlande

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GrenzEcho Belgien

De Morgen Belgien

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Pulse UK, London

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AIP, Schweden

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Bundesverband Keramische Industrie e.V. holler@keramverband.de

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. uwe.maassen@braunkohle.de

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. info@textil-mode.de

Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. -Gesamtmetall-

dennebaum@gesamtmetall.de

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. info@bauindustrie.de

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. j.kurth@holzindustrie.de

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung e.V. (HPV) info@hpv-ev.org

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden spa@bvbaustoffe.de

Verein der Zuckerindustrie wvz-vdz@zuckerverbaende.de

VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. info.berlin@vks-kalisalz.de

Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.

glfa@bauernverband.net

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe)

cornelia.reiter@agv-move.de

Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e.V. info@agvde.de

Arbeitgeberverband Luftverkehr e.V. kontakt@agvl.de

Verband Deutscher Reeder e.V. vdr@reederverband.de

vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. info@vbw-bayern.de

 

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Anlagen

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1-Schreiben an das Auswärtige Amt vom 23. Mai 2019
Auswärtige Amt deu 23.5.2019-2.pdf
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2-Dokumente der Vereinten Nationen Tom von Prince 1956
1T_PET-2_199-EN Tom Adalbert 1956.pdf
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3-Dokumente der Vereinten Nationen Tom von Prince 1957
1T_PET-2_199_Add-2-EN Tom Adalbert 1957.
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4-Beschwerde an die EU
Beschwerde wegen Verstoß gegen die Menschenrechte, gegen das Europäische Auslieferungsübereinkommen usw...
Die Verstöße werden nicht beendet.
BeschwerdeEU1.pdf
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