»Eine Verfassung für Deutschland«

klage in den USA

weil in Deutschland – speziell Bundesland Bayern - entgegen dem Besatzungsrecht ungesetzliche, abhängige und parteiische Richter agieren.

 

Die Folge daraus:

Alle Länder, die Vertragspartner der BRD sind, werden haftbar:

 

Mit den Urteilen dieser illegalen Richter, die auch ihre verantwortliche Unterschrift unter ihren Urteilen verweigern, werden alle haftbar, die diese Urteile umsetzen. Die BRD hat mit vielen anderen Staaten internationale Verträge abgeschlossen, bei dem die Vertragspartner davon ausgehen, dass die BRD ein Rechtsstaat ist.

 

Dazu gehört z.B. als EU-Staat, hier z.B. das Europäische Auslieferungsübereinkommen oder das Auslieferungsabkommen der EU mit den USA. Damit wird faktisch die gesamte Weltbevölkerung mit einbezogen und haftbar, wenn Vertragspartner der BRD solche Urteile vollstrecken, die willkürlich zustande gekommen sind. 

 

Über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN und über die Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 wurden solche Richter ebenfalls ausgeschlossen. Da uns die EU kein Gericht nennen kann, in der diese Bedingungen erfüllt werden – unsere Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit über 200 Seiten Beweise in den Anlagen wurde an diesem Gerichtshof geschreddert - wird hiermit Sammelklage erhoben für einen Raum des Rechts, der Sicherheit und Freiheit in Europa.

 

Im Grundgesetz für die BRD – Besatzungsrecht – wurden illegale, abhängige und parteiische Richter ausgeschlossen.

 

Es wurde deshalb eine Klage am District Court of Columbia, Washington D.C.  eingereicht. Diese Klage ist als öffentliches Dokument, wie in den USA als Rechtsstaat üblich, öffentlich für jedermann einsehbar. Einen einfachen Zugang ermöglicht eine private Seite: pacermonitor.

 

Damit sich jeder ein Bild über das Ausmaß machen kann: In dieser Klage zählen wir mindestens 18 verschiedene internationale Verträge auf, die gebrochen wurden.

 

Damit wurde die gesamte Nachkriegsordnung zerstört.