Die politische Verfolgung

Weitere Folgen des Betrugsprozesses

10. Strafbefehl wegen angeblichem Hausfriedensbruch in Zeickhorn

Fürchte dich nicht vor den Dummen, die nichts wissen,

fürchte dich vor den Schlauen, die nichts fühlen!

 

Erich Kästner

 

Az.: 3 Cs 106 Js 9505/07

 

Einem Arbeitnehmerehepaar, das über Jahre bei Beo beschäftigt war, sollte durch die Eigenheimzulage der Bau eines Eigenheimes ermöglicht werden. Da das Ehepaar kein Eigenkapital hatte, sollte das Grundstück 156/T in Zeickhorn als Privatdarlehen an das Ehepaar übereignet werden. Das Kreditinstitut, das das Eigenheim finanzierte, wollte jedoch, dass das Ehepaar keine weiteren Gläubiger hat, sondern wollte die Gesamtfinanzierung übernehmen. Deshalb wurde das Grundstück an das Ehepaar verkauft, obwohl noch keine Abwasseranlage vorhanden war. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Verkäufer alle noch notwendigen Erschließungskosten finanzieren, bzw. übernehmen muss.

 

Wider Erwarten, machte die Gemeinde zur Auflage, dass eine Aufgrabungsgenehmigung für einen Kanalanschluss erst genehmigt wird, wenn 150.000,- € Bankbürgschaft geleistet werden. Dabei betragen die Kosten gerade 12.000,- € dafür. Zum Vergleich: Für die Erschließung des gesamten Gebietes wurden 75.000,- € veranschlagt. Es wurde natürlich Klage erhoben. Doch das Gericht entschied nicht darüber, ob die Bankbürgschaft zu hoch sei, sondern dass das Gebiet nicht bebaut werden dürfe. Dabei war aber für viel Geld, durch alle Behörden hindurch bis zur Regierung entschieden worden, dass in dem Gebiet eine Mischbebauung stattfinden soll.

 

So erwarb Beo gegen einen Kaufpreis ein Kanalleitungsrecht über das Grundstück der Nachbarn Gebrüder Schneider (Sperrholzfabrik Jacob). Die Gemeinde wollte mit der Festlegung der Verlegung seines Kanals warten, bis das Kanalleitungsrecht im Grundbuch eingetragen war.

 

Als die Eintragung im Grundbuch stand, wurde plötzlich auf dem Gelände, auf dem der Kanal verlegt werden sollte, eine Fabrikhalle von den Brüdern Schneider gebaut. Es blieb lediglich ein 1,5 Meter breiter Streifen zwischen dem Fundament der Halle und der Mauer zu dem Haus der Brüder Schneider. Dabei war dieser Revisionsschacht mit der Gemeinde und den städtischen Überlandwerken festgelegt worden. Es erhebt sich die Frage, wann die Brüder Schneider dafür den Bauantrag eingereicht hatten. Aus der Zeitspanne ist doch bereits ersichtlich, dass dieser Bauantrag bereits vorgelegen hatte, als Beo das Kanalleitungsrecht kaufte.

 

Beo fing an, den Kanal zu verlegen, bevor es zu spät war.

 

Die Polizei kam, hat unter Gewaltandrohung seinen Bau eingestellt, weil die Ausübung des Kanalleitungsrechts einen Hausfriedensbruch darstellen soll. Der Kanal wurde unter Polizeiaufsicht wieder herausgerissen und von Herrn Schneider eine Trafostation auf dem Kanalleitungsrecht errichtet. Es interessierte auch nicht, dass Beo den Polizisten vor Ort die Grundbucheintragung des Kanalleitungsrechts vor Augen hielt.

Es kann nun niemand sagen, wo Beo jetzt sein Kanalleitungsrecht ausüben soll, ohne tatsächlich Hausfriedensbruch zu begehen.

Er erhielt wegen der Ausübung seines Kanalleitungsrechts eine Strafanzeige und Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch, Az.: 3 Cs 106 Js 9505/07.

 

Anzeigenerstatter bei der Ausübung seines Kanalleitungsrechts war der vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter Dr. Linse, der auch die Interessen der Gläubigerbanken von Beo schützen sollte. Damit liegt Parteiverrat vor.

 

Schaden aus der Verweigerung seines Kanalleitungsrechts – rund 200.000, - €

 

Dazu ein Auszug aus einem Schreiben an den Bürgermeister der Gemeinde Grub am Forst, zu dem Forsthub und Zeickhorn gehören: 

 

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7.02.2012

Ich erinnere Sie an mein Kanalleitungsrecht zu meinen Grundstücken 156/T Gemarkung Zeickhorn, gekauft von Herrn Schneider. Die Gemeinde wollte mit der Festlegung der Verlegung meines Kanals warten, bis das Kanalleitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist.

 

Währenddessen wurde auf dem Gelände, auf dem der Kanal verlegt werden sollte, eine Fabrikhalle von Herrn Schneider gebaut. Es blieb lediglich ein 1,5 Meter breiter Streifen zwischen dem Fundament der Halle und der Mauer zu Herrn Schneiders Haus. Der Revisionsschacht wurde mit Gemeinde und den städtischen Überlandwerken festgelegt.

Sie wissen, die Polizei kam, hat unter Gewaltandrohung den Bau eingestellt, weil die Ausübung meines Kanalleitungsrechts einen Hausfriedensbruch darstellen soll. Mein Kanal wurde wieder herausgerissen und von Herrn Schneider eine Trafostation auf meinem Kanalleitungsrecht errichtet.

Es kann nun niemand sagen, wo ich jetzt mein Kanalleitungsrecht ausüben soll, ohne tatsächlich Hausfriedensbruch zu begehen.

Ich erhielt wegen der Ausübung meines Kanalleitungsrechts eine Strafanzeige und Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch, Az.: 3 Cs 106 Js 9505/07.

Mein Widerspruch dagegen wurde damit abgetan, dass ein angeblicher Richter Bauer, der den Strafbefehl erlassen hatte, mich (Berufsjäger) wegen meiner zugelassenen Jagdwaffen (Handwerkszeug), wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Strafe verdonnern wird (Az.: 118 Js 181/08), wo der Hausfriedensbruch eh nicht ins Gewicht fallen wird. Angezeigt wurde der "illegale Waffenbesitz" durch die Sachbearbeiterin des Landratsamtes Coburg, Frau Jacob, Verwandte der Brüder Schneider, die eine Fabrikhalle auf mein Kanalleitungsrecht setzen.

(Was ist mit Anstiftung, den Kanal an der von der Gemeinde vorgeschlagenen Stelle zu setzen? § 26 StGB Anstiftung. Der Anstifter wird bestraft wie der Täter.)

 

Mit der Strafanzeige wegen angeblichen Hausfriedensbruch sind Straftaten, wie § 164 Falsche Verdächtigung, § 339 Rechtsbeugung, § 303 Sachbeschädigung, § 305 Zerstörung von Bauwerken, § 263 Betrug, § 240 Nötigung, etc., bewiesen.

Da hier alle Staatsgewalt gemeinsam vorgeht, handelt es sich um Verfassungshochverrat nach § 92 (2) 2. StGB.

Falls Sie nicht beteiligt sind, müssen Sie entweder sagen können, wo ich mein Kanalleitungsrecht jetzt ausüben soll oder Anzeige wegen der genannten Straftaten erstatten (BBG § 61 (4)).

 

Dabei wurde bereits ein Strafverfahren wegen Betrugs gegen mich geführt, weil ich meinem Arbeiter Herrn Drjomin die FlNr. 156/1 Gem. Zeickhorn verkauft habe, ohne dass ein Kanal zu dem Grundstück existierte. Die Anzeige erfolgte durch Oberregierungsrätin Engel vom Coburger Landratsamt.

In einem Schreiben, dass den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) darstellt, wurde Herr Drjomin unter Haftandrohung zur Aussage vorgeladen. Er erstattet mit mir Strafanzeige wegen Aussageerpressung (§ 343 StGB).⃰

Daraufhin wurde die Ehefrau des Herrn Drjomin unter Haftandrohung (durch ein falsch beglaubigtes Schreiben, angeblich von einem Staatsanwalt stammend) mit der Aufforderung vorgeladen, alle mit mir geschlossenen Verträge mitzubringen. Sie unterschrieb das Protokoll nicht.

Oberregierungsrätin Engel vom Landratsamt Coburg erstattete also im Falle FlNr. 156/1 Gem. Zeickhorn Strafanzeige wegen: "Verkauft Bauplatz, obwohl nicht erschlossen." Und wenn ich die Erschließung durchführen will, wird dies mit Staatsgewalt verhindert.

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Strafanzeige wegen Aussageerpressung:

 

Mit Herrn Drjomin begab sich Beo ins Gericht zur Staatsanwaltschaft. Im ersten Büro wollte die Sekretärin diese Anzeige nicht entgegennehmen und sie schickte die beiden weiter zum Staatsanwalt. Aber auch dieser sah sich außer Stande, diese Anzeige anzunehmen und wollte sichtlich nichts damit zu tun haben. Schließlich landeten sie bei der grauen Eminenz im Hintergrund, der Leitende Oberstaatsanwalt Rank, der noch nie in Erscheinung getreten war. Er sprach Beo unvermindert mit seinem Namen an, obwohl dieser sich gar nicht vorgestellt hatte….und schrie ihn an, sofort sein Büro zu verlassen….

 

Was ist aus dieser Anzeige wegen Hausfriedensbruch geworden? Herr Richter Bauer der bereits im angeblichen Betrugsverfahren wegen Befangenheit abgelehnt worden war, wusste bereits, dass er der Richter im Falle des illegalen Waffenbesitzes (siehe nächstes Kapitel) und Hausfriedensbruch ist.

 

Er wusste auch bereits das Strafmass wegen illegalen Waffenbesitzes und lässt deshalb den Hausfriedensbruch wegen Geringfügigkeit unter den Tisch fallen.

Der befangene Herr Richter Bauer wusste, dass er stets gegen den Angeklagten verhandeln wird, weil der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts nicht entsprechend Art. 101 GG in einem wechselseitig rotierenden System angelegt ist, sondern die Fälle illegal nach dem Alphabet zugeteilt werden.

 

Ein Geschäftsverteilungsplan muss sicherstellen, dass niemand im Vorhinein weiß, welcher Richter für welchen Fall zuständig sein wird und auch niemand Einfluss nehmen kann, welcher Richter zugeteilt wird. Dagegen wird im Bundesland Bayern gravierend verstoßen. Damit gibt es im Bundesland Bayern keine gesetzlichen Richter. Damit verstößt Bayern gegen EU-Recht.

 

Download
Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Rank wegen Dienstaufsichtsbeschwerde
Keine der Anzeigen wurde je bearbeitet. Auch die Zeugen der Protokollfälschung, die gemeinsam bei der Polizeiinspektion Coburg Anzeige erstatteten, hörten je wieder etwas davon.
Dienstaufsichtsbeschwerde Antwort Ltd. O
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