Die politische Verfolgung

15. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruch im Finanzamt Forchheim

A. Der Leiter des Finanzamts Forchheim ist nicht zu ermitteln....

 

Az: Cs 106 Js 4964/09, Hausfriedensbruch angeblich begangen am 07.01.2009

 

Der Steuerbescheid einer Geschäftsfrau wurde von den Beamten des Finanzamtes nicht unterschrieben. Dort stand nur der Nachname in Druckbuchstaben. Da die Geschäftsfrau aber ihrerseits gezwungen ist, ihre vorausgegangene Steuererklärung zu unterzeichnen, sah sie dieses Verhalten der Beamten nicht ein. Sie erklärte, dass sie erst ihre Einkommensteuer bezahlen würde, wenn auch der Steuerbescheid von den zuständigen Beamten rechtswirksam unterschrieben wäre.

 

Daraufhin schickte das Finanzamt den Gerichtsvollzieher. Ebenso wurde vom Finanzamt das Sparkassenkonto gesperrt und gepfändet. Um zu klären, ob der Sparkasse überhaupt etwas rechtswirksam Unterschriebenes vorliegt, stattete die Geschäftsfrau mit Zeugen der Sparkasse einen Besuch ab. Obwohl gerade die Banken genau wissen, wie Unterschriften zu leisten sind, denn das ist ihr täglich Brot, weigerte sich die Sparkasse weiterhin das Konto zu öffnen, obwohl nichts rechtsverbindlich Unterschriebenes vorlag.

 

Mehrere Versuche, bei einem persönlichen Gespräch im Finanzamt die Sache zu klären, scheiterten ebenfalls. Beim letzten Versuch am 07.01.2009 waren mehrere Personen unseres Vereins Bund für das Recht als Zeugen anwesend. Da in der BRD nur persönliche und private Haftung besteht, wurde verlangt, dass sich die Personen ausweisen sollten und dass sie die Privatanschrift für evtl. Schadensersatzklagen angeben sollten. Der anwesende Leiter des Finanzamtes und sein Sachbearbeiter weigerten sich, sich auszuweisen und holten stattdessen die Polizei wegen angeblichem Hausfriedensbruch.

 

Auch die Zeugen riefen ihrerseits die Polizei und erstatteten Anzeige wegen Nötigung und verlangten die Feststellung der Personalien mit Privatadresse.

Die Polizisten setzten durch, dass die Gruppe das Finanzamt verließ und versprachen, die Personalien der Finanzbeamten sicherzustellen. Anschließend begab sich die Gruppe geschlossen zur Polizeidienststelle, um die Anzeige wegen Nötigung schriftlich abzugeben.

 

Rechts können Sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bamberg zur Ermittlung wegen Nötigung einsehen. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass die Polizisten ja die Anzeige dieser Beamten wegen Hausfriedensbruch entgegengenommen haben. Auf den Schreiben des Finanzamtes sind die Nachnamen der Beamten zu lesen.

 

Da will uns also tatsächlich die Staatsanwaltschaft glauben machen, dass der betreffende Sachbearbeiter und der Leiter des Finanzamtes Forchheim nicht zu ermitteln sind? Dies unterschreibt der Oberstaatsanwalt Petrat natürlich nicht.

 

Als Beo mit weiteren Mitgliedern des Bundes für das Recht und Freistaat Danzig dem Staatsanwalt einen Besuch abstattete, um eine Erklärung für die Einstellung zu erhalten und auf die fehlende Unterschrift hinwies, bekommen sie zur Antwort, dass den Staatsanwälten auch nicht immer alles Recht ist, was hier passiert…..

 

Das Verfahren wegen Nötigung wurde also eingestellt, aber die Anzeige wegen Hausfriedensbruches wurde weiterverfolgt (siehe Dokument rechte Spalte und unten).

 

Einige Zeit später erfuhr Beo über das Amtsgericht Coburg, dass am Amtsgericht Forchheim ein Verfahren gegen ihn anhängig wäre. Er hatte nie etwas erhalten. Also schrieb er das Amtsgericht Forchheim an und fragte nach. Daraufhin wurde ihm der Strafbefehl zugesandt und behauptet, er hätte mit seiner Nachfrage Widerspruch eingelegt.

 

B. Wenn man nicht mehr weiß, ob man angestellt oder verbeamtet ist...

 

 

Beowulf von Prince                                                                                     27.01.2011

Lange Gasse 54

CH 3954 Leukerbad

 

An das

Amtsgericht Forchheim

Kapellenstr. 15

 

91301 Forchheim                                                                           0049/9191 710 101

 

Az.: 1 Cs 106 Js 4964/09

hier Ihr unheilbar nichtiger Verwaltungsakt („Beschluss“) v. 19.01.2011, zugestellt am 25.01.2011

 

Sehr geehrte Frau JAng Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Hartl,

wenn man nicht mehr weiß, ob man angestellt oder verbeamtet ist, sollte man besser zu Hause bleiben, dann stellt man nicht auf Kosten der Steuerzahler unheilbar nichtige Verwaltungsakte (VwVfG § 45) zu.

 

Vom Amtsgericht Coburg habe ich erfahren, dass das Amtsgericht Forchheim Akten über mich führt, von denen ich nichts weiss und auch nicht dazu gehört wurde. Angeblich wegen einem Strafverfahren.

Ich habe schriftlich am 09.11.2010 nachgefragt, am 01.12.2010 angemahnt, am 09.12.2010 fernmündlich nochmals angemahnt und nochmals schriftlich um Unterlagen gebeten.

Am 15.12.2010 habe ich schließlich eine Feststellungsklage gegen den Leiter des Amtsgerichts zukommen lassen und nun schicken Sie mir diesen nichtigen Verwaltungsakt, den Sie mit Ausfertigung überschreiben, anstatt mich zu informieren, was überhaupt anliegt.

 

Am Ende des Schreibens ist in Druckschrift zu lesen:

„ Schneider

Richter am Amtsgericht

Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit

der Urschrift

Forchheim, den 19.01.2011 

 

Hartl, JAng

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle“

                                                                              

Nach Hartl, JAng ist eine gut leserliche Unterschrift Hartl zu lesen.

 

Eine Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ist nicht berechtigt Beschlüsse zu erlassen. Und was sollte dann „Schneider Richterin am Amtsgericht“ bedeuten?

 

Was Sie da betreiben ist Täuschung im Rechtsverkehr, strafbar nach StGB §§ 263!

 

Es ist nicht nur, dass Sie behaupten die Ausfertigung eines rechtskräftigen Beschlusses zu senden. Sie gehen noch weiter und hängen eine Rechtsmittelbelehrung an in der steht: „Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Die Beschwerde muss binnen der Frist von einer Woche eingelegt werden.“

 

Sie wollen also, dass ich gegen Ihren unheilbar nichtigen Verwaltungsakt Beschwerde einlege, da ich ja überhaupt nicht weiss, um was es überhaupt geht.

 

Würde ich aber jetzt Beschwerde gegen Ihren Scheinbeschluss einlegen, würde ich das ganze Verfahren anerkennen.

BGB § 141 Bestätigen des nichtigen Rechtsgeschäfts. (1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen.

(2)        Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.

 

Sie fordern mich also zur Beschwerde gegen ein von Anfang an ungültiges Verfahren auf, damit ich dadurch diesen nichtigen Vorgang als rechtswirksam anerkenne.

 

Wäre ich durch die kriminellen Handlungen von Behörden und Juristen nicht geschult, würde ich als gewöhnlicher Laie auf diese perfide Täuschung hereinfallen und Beschwerde einlegen.

Deshalb beglaubigen Sie, dass niemand für diesen Vorgang verantwortlich zeichnet. Sie bestätigen ja ausdrücklich, dass das Original Ihrer Ausfertigung von Niemanden unterschrieben ist und deshalb Niemand für den Vorgang verantwortlich ist.

 

Wollen Sie allen Ernstes behaupten, Sie wüssten nicht was Sie da tun?

Wissen Sie, dass dieses Verfahren dazu dienen soll, dass ich bei bewiesener Unschuld lebenslang in das Gefängnis soll?

 

Kennen Sie StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

(3)..      ist zulässig, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

 

Kennen Sie StGB § 344 Vollstreckung gegen Unschuldige?

 

Sie leisten § 344 StGB Vorschub und ermächtigen mich, mit aller notwendigen Gewalt gegen Polizisten vorzugehen, die mich zur Verbüßung der angeblichen Strafe zwingen wollen.

 

Was Sie machen ist nicht nur Täuschung im Rechtsverkehr, es ist der vorsätzliche Entzug meiner Rechte auf ein ordentliches, unparteiisches Gerichtsverfahren. Dies ist nicht nur nach VStGB § 9 verboten, sondern stellt nach den Römer Statuten Art. 8 (unfaires Gerichtsverfahren) ein Kriegsverbrechen dar.

 

Es ist eben bereits nach StGB § 113 (3) mein Recht, mich aller notwendigen Gewalt einer Strafverbüßung in diesem Verfahren, in dem ich bis heute nicht weiß, um was es überhaupt geht, zu widersetzen.

 

Würde ich also Ihrer vorsätzlichen Täuschung erliegen, wären Sie mitverantwortlich für einen möglicherweise in rechtfertigendem Notstand begangenen Totschlag.

Verstehen Sie also, warum Ihre Handlung einem Kriegsverbrechen zugeordnet wird?

 

Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit sich mit einer Selbstanzeige mildernde Umstände zu verschaffen, da ich auf jeden Fall Anzeige deshalb erstatten werde.

Mit freundlichen Grüßen

PS. Wäre denn ein rechtstaatliches Verfahren beabsichtigt, hätte man wenigstens eine Kopie des Beweises, dass ein rechtswirksames Schreiben (VwVfG § 43 (3), 44) in dieser Sache ausgehändigt worden ist, beigelegt. So bestätigt man ein strafwürdiges Verfahren vorsätzlich zu betreiben. 

 

Noch PS.

Sie schreiben: Der Einspruch des Angeschuldigten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Forchheim vom 14.05.2009 wird als unzulässig verworfen.

Gründe:

Der Strafbefehl ist dem Angeschuldigten nach der bei den Akten befindlichen Zustellungsurkunde am 16.05.2009 zugestellt worden.

 

Die Behauptung, ich hätte einen Strafbefehl erhalten, wäre schlicht gelogen. Aber das behauptet man ja nicht. Nur das da was in den Akten ist.

 

Man ist sich offensichtlich bewusst, dass ich seit Ende April 2009 in der Schweiz bin und die Schweizer Post bestätigen wird, dass diese mir nichts zugestellt hat.

 

Sie schreiben, ich hätte am 09.11.2010 einen Widerspruch eingelegt. Dies ist schon wieder gelogen. Ich habe am 09.11.2010 nachgefragt, weil ich erstmals überhaupt von einem angeblichen Strafbefehl erfahren habe und um Mitteilung gebeten, was überhaupt anliegt.

Also schon wieder gelogen.

Erstaunlich oft, für so ein bisschen Schreiben.

Wieviel Sätze darin sind nicht gelogen?

Ist da einer?

 

 

In der rechten Spalte finden Sie den Strafbefehl...und was sehen wir darauf?

Ach, da sind sie ja, die zwei Finanzbeamten, als Zeugen aufgeführt im Strafbefehl, die die Staatsanwaltschaft angeblich nicht ermitteln kann??? Wolfgang Eder und Wolfgang Sander!

Gegen die, die sich weigern verantwortlich zu unterschreiben, wird die Anzeige eingestellt.

Aber Beo bekommt ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch an den Hals...

wegen was? Weil er die Unterschrift gefordert hat auf einem Steuerbescheid...

Fortsetzung folgt...

 

Noch eine Bemerkung zu dem Ganzen:

 

Die Geschäftsfrau war nicht ohne Grund so energisch gegen die fehlende Unterschrift auf ihrem Steuerbescheid vorgegangen. In einem Fall aus dem Jahr 2007 schickte das Finanzamt München einen Steuerbescheid über 2 Milliarden Euro an eine Würstchenbudenbesitzerin. Fällig gewesen wären gerade mal 108 € und 82 Cent.

 

Weil das Finanzamt diesen horrenden Steuerbescheid nicht geändert hat, musste sie innerhalb der Frist mithilfe eines Steuerberaters Einspruch gegen eine entsprechend immense Vorauszahlung einlegen. Das Honorar des Steuerberaters für seinen simplen Brief an das Finanzamt allerdings berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem Streitwert in dieser Angelegenheit. Wegen des geforderten Milliardenbetrags hätte sie ihrem Steuerberater mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen müssen.

 

Wer kommt für den Schaden auf, wenn keine Unterschrift vorhanden ist

 

und wie in Kapitel 13 F Herr Michelbach, Abgeordneter des bayerischen Landtag bestätigte, keine Staatshaftung, sondern nur persönliche Haftung besteht?

 

©2020 by Beowulf von Prince, Karin Leffer

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