Veröffentlichungen und Dokumente

5. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Überleitungsvertrag und den Feindstaatenklauseln

Damit sich die Bundestagsabgeordneten über die Stellung der BRD orientieren können, war wohl ein Gutachten nötig.

Der Völkerrechtler Prof. Urs Saxer von der Universität Zürich in seinem Buch "Staatenentstehung":

Der Freistaat Danzig ist ein Staat. Welches Völkerrechtssubjekt die Bundesrepublik Deutschland darstellt, entzieht sich seiner Kenntnis.

 

 

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Auf der letzten Seite ist unsere Bemerkung dazu.
Und hier der link, wo das Gutachten zu finden ist:
https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/WD-2-108-06-pdf-data.pdf
Gutachten Bundestag zum Überleitungsvert
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Aufschlussreich ist auch die Beschreibung der BRD:

Vertrag über die Doppelbesteuerung mit der Schweiz (nachdem die Schweiz bereits unterzeichnet hatte, verweigerte die BRD die Unterzeichnung...)

 

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Definition der BRD im Steuerabkommen mit
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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt:

 

Art. 2 Begriffsbestimmungen …………

 

c) bedeutet “Schweiz” das Hoheitsgebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften;

 

 

b) bedeutet “Bundesrepublik Deutschland” das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ….., in dem die Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften

 

(Anm.: Achtung jetzt kommt die Einschränkung)

 

souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse zum Zwecke der Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen oder zur Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien ausübt;”

 

Die Hoheitsbefugnisse der BRD sind also beschränkt. Allerdings hat die BRD hoheitliche Befugnisse zur Ausbeutung der lebenden natürlichen Ressourcen, also der Bürger der BRD.

 

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/5039.pdf