Die politische Verfolgung

7. Gründung des Bundes für das Recht

I am no longer accepting the things I cannot change.

I am changing the things that I cannot accept.

 

Angela Davis

 

Im Jahre 2004 wurde der Ehemann von Karin unschuldig verfolgt und ein Jahr später vor Gericht gestellt und verurteilt. Sie machten natürlich Widerspruch und wollten eine Revision. Dafür überredete sie der Rechtsanwalt zu einem Vertrag, in dem er einen festen Preis für die Revisionsbegründung und die evtl. Revisionsverhandlung festlegte. Heute wissen sie, dass sie niemals eine Chance zu einer Revision hatten und der Rechtsanwalt für diesen einen Brief 6.500, - € + Mehrwertsteuer kassierte. Nicht nur das: er verschwieg den bis dahin mit dem Rechtssystem vollkommen Unerfahrenen, dass sie das Recht auf einen Pflichtanwalt gehabt hätten. Insgesamt kamen ca. 56.000, - € Anwaltskosten zusammen. Auch wenn sie diese Kosten nach der Verurteilung sowieso hätten zahlen müssen, wäre es erst einmal eine enorme Entlastung gewesen, wenn sie während der Verhandlungszeit eine pflichtanwaltliche Vertretung gehabt hätten. Denn die Sparkasse hatte sich sofort die Situation zunutze gemacht und die Darlehen gekündigt, um hinterher höhere Zinsen herauszuschlagen. Es folgten daraufhin mindestens 2 Jahre finanzielles Krisenmanagement, in der tagtäglich die Frage auf dem Tisch kam, wie geht es wirtschaftlich weiter.

 

Sie hatten damals keinen Zweifel daran, dass sie in der Revision Recht bekommen würden, denn im Urteil waren Zeugenaussagen um 180° verdreht worden. Das musste ja anhand des Gerichtsprotokolls nachweisbar sein. Als jedoch der junge, angestellte Anwalt zeigte, wie so ein Protokoll des Landgerichts aussah und dass dort keine einzige Zeugenaussage festgehalten wurde, war Karin fassungslos. Ihr war in dem Moment klar, dass sie in keinem Rechtstaat lebte. Aber was war es dann? Ihr fielen erst allmählich die vielen Ungereimtheiten auf: Wieso hatte der Vorsitzende Richter Amend gleich am ersten Verhandlungstag, noch bevor es tatsächlich richtig los ging gleich dermaßen im Gerichtssaal herumgeschrien und die Beschuldigten ja auch gleich beschuldigt. Das war bereits eine Vorverurteilung und die anwesenden Rechtsanwälte hätten sofort mit einem Befangenheitsantrag einschreiten müssen. Aber keiner tat etwas, keiner brachte den Mund auf. Beweisanträge, die ihr Ehemann vorbrachte, wurden müde lächelnd beiseitegelegt. Das Urteil stand bereits im Vorfeld fest.

 

Damals, im August 2006 dachte Karin noch, die Gesetze hätten Mängel und verfasste einen Leserbrief, nichtsahnend, dass sie damit eine Lawine ins Rollen brachte, die bis heute rollt. Beo rief sie an, schilderte, dass in seinem Fall auch das Protokoll gefälscht wurde. Es kamen noch mehr Anrufe und sogar Briefe aus den Justizvollzugsanstalten – lauter Hilferufe nach gerechter Justiz.

 

Sie beschlossen sich zu treffen, zumindest die, die auf freiem Fuß waren. Treffpunkt: Der Biergarten des Schützenhauses. Ironie des Schicksals: Der Eigentümer des Schützenhauses sollte im Jahr 2013 monatelang Zellengenosse bei Beo in der Justizvollzugsanstalt Kronach werden und wurde während dieser Zeit unschuldig verurteilt wegen Totschlags an seiner Frau. Es war eigentlich ein furchtbarer Unfall, bei dem er mit dem Gewehr in der Hand, mit dem er Ratten im Keller jagen wollte (neben dem Schützenhaus war ein Fischteich) über seinen Hund stolperte und dabei das Gewehr losging und der Schuss seine Frau traf, die sofort tot war. Er versuchte sich anschließend selbst zu töten und überlebte schwerverletzt, lag monatelang im Krankenhaus, die Kugeln hatten mehrere Rippen zersplittert und waren bis in den Bauchraum gedrungen und Beo musste noch in der JVA etliche Fäden ziehen. Von 60 Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufgeboten hatte, sagte kein einziger gegen ihn aus. Um das Urteil zu untermauern wurde die Hauptentlastungszeugin nach dem Urteilsspruch wegen Falschaussage vor Gericht gestellt. Unter Druck und in der Hoffnung irgendwie davon zu kommen, widerrief sie ihre Aussage. Und wie es so ist, wenn man meint, man könnte irgendwie dieser kriminellen Justiz entkommen, wurde sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ihr Gasthaus ging in die Insolvenz. Wieder war diese Verhandlung bei einem alten Bekannten: Richter Bauer.

 

Karin wurde zu diesem Treffen von ihrem Mann begleitet. Sie betraten vom Parkplatz hinter dem Schützenhaus den Biergarten. Es dauerte nicht lange, da fanden sie bereits Beo alleine an einem Tisch sitzend. Kaum angekommen gesellten sich noch mehr Justizgeschädigte zu ihnen. Unter anderem ein weiteres Paar, ein Musiker aus dem Landestheater, der seine Anstellung durch eine Falschbeschuldigung verloren hatte und mehrere Zeugen für seine Unschuld gehabt hatte und ein Mann, der auf dem Fahrrad mit einem Bus zusammengestoßen war.

 

Jeder erzählte eine Horrorstory nach der anderen.

Ab diesem Zeitpunkt August 2006 trafen wir uns deshalb regelmäßig abends einmal in der Woche und versuchten herauszufinden, was in diesem Land eigentlich los sei, wie es zu diesen Protokollfälschungen kommt. Am Anfang trafen wir uns immer in der Gaststätte Lorelei. Ab und zu stießen andere zu uns, die Hilfe suchten und ebenfalls ihre Erfahrungen mit der deutschen Justiz gemacht hatten. Wieder andere blieben weg, die eine Gefahr spürten, sollten sie gegen die Willkür zu Felde ziehen. Sie fühlten sich bedroht und ihres Lebens nicht mehr sicher. Da waren auch welche, die tatsächlich bereits lebensbedrohende Tätlichkeiten erlebt hatten und denen der Mut fehlte, weiter zu machen. Sie hatten die Hände im wahrsten Sinne des Wortes bereits im Würgegriff an ihrem Hals verspürt.

 

Natürlich wohnten wir als Prozessbeobachter bei verschiedenen Betroffenen bei.

 

Manfred kam eines Tages und brachte eine UV-Lampe mit. Wir inspizierten damit die Personalausweise genau. Karin entdeckte bei diesen Betrachtungen in der Oberflächenprägung, dass die Bundesadler, die ihre Köpfe und Schwänze in alle vier Richtungen zusammensteckten, die Form von Hakenkreuzen ergaben. Was für Kräfte waren hier am Werk? Und was wollte man damit ausdrücken?

 

Die Abende wurden durch die unermüdlichen Diskussionen regelmäßig sehr lang bis weit nach Mitternacht. Es war ja klar, dass bei den vielen Vorkommnissen, die auf uns ständig einstürmten, viel Diskussionsbedarf bestand. Da der Besitzer der Lorelei nicht mehr so lange geöffnet lassen wollte, zogen wir nach ein paar Monaten um ins Rio Brasil in der Theatergasse.

Ende 2006 fiel uns ein Flugblatt eines Saarländers in die Hände, der vor der deutschen Willkürjustiz nach Frankreich geflohen war. Er monierte, dass die Unterschriften der Richter auf den Urteilen fehlten. Beo fing an sich das genauer anzusehen und suchte die entsprechenden Gesetze heraus. Völlig erstaunt stellten wir fest, dass der Mann Recht hatte. Auch die Beglaubigungen auf den Urteilen waren reine Augenwischerei und nur zur Täuschung vorhanden. Die Beglaubigungen hätten bestätigen müssen, dass die Unterschrift auf dem Original vorhanden ist, was niemals gemacht wurde. Damit bestätigten diese Beglaubigungen nur, dass die Unterschrift auf dem Original eben nicht vorhanden war.

 

Und nicht nur das. Nach dem Gesetz hatte jeder das Recht auf ein Original-Urteil und nicht nur auf eine sogenannte Ausfertigung. Lt. Gesetzestext wurde eine Ausfertigung nur auf Antrag erstellt, wenn man das Urteil z.B. für eine Behörde zur Weitergabe benötigt. Jeder Angeklagte und Beklagte hatte stets das Recht auf ein Original-Urteil. Das ist auch ganz logisch und konnte anders gar nicht sein.

 

Wegen dieser ganzen Missstände gründeten wir Anfang 2007 den Verein Bund für das Recht.

 

Das Lokal Rio Brasil wurde am 1.5.2007 geschlossen, so dass wir uns nun in Sonneberg bei Manfred trafen, der bis dahin immer die weiteste Anfahrt hatte. So saßen wir im Wohnzimmer an einem großen Tisch und seine Lebensgefährtin Marie verwöhnte uns jedes Mal mit einer Platte belegter Brote. Im Herbst wurde es jedoch zu kühl in seinem Wohnzimmer, das mit allen möglichen Artikeln aus seinem Verkauf vollgestopft war, so dass der große Kachelofen nicht beheizt werden konnte.

 

So siedelten wir erneut um und trafen uns nun in der Küche der Praxis von Karin. In der Zwischenzeit kam Beo mit der Information, dass die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte weder dem Gesetz § 16 GVG entsprechen, noch nach dem Art. 101 GG erstellt wurden. Am Amtsgericht und dem Landgericht Coburg, sowohl wie am Oberlandesgericht Bamberg und dem Bundesgerichtshof agieren deshalb ausschließlich unzulässige Ausnahmegerichte. Ebenso die Geschäftsverteilungspläne an den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten. Die einzige Ausnahme bildeten die Arbeitsgerichte. Diese hatten nicht nur Geschäftsverteilungspläne, die in einem gegenseitig rotierenden System erstellt waren, sie waren auch im Internet einsehbar.

Der Sinn der Geschäftsverteilungspläne ist sicherzustellen, dass niemand im Vorhinein weiß, welcher Richter welchem Fall zugeteilt wird. Werden also diese Pläne nach dem ABC erstellt, dann ist klar, dass der Kläger oder Angeklagte immer vor dem gleichen Richter stehen wird, was nach dem Gesetz verboten ist.

Wie weitreichend solche Rechtsverstöße sind, wird klar, wenn einem bewusst wird, dass auch im EU-Recht oder im Internationalen Pakt für bürgerliche Rechte der UN festgelegt ist, dass ein Gericht (und damit auch der Richter) gesetzlich sein muss. Mit dem Verstoss gegen die Gesetze zum Geschäftsverteilungsplan im GG und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) liegen keine gesetzlichen Richter vor. Damit dürfte kein einziges Urteil eines solchen Gerichts international bzw. in der EU umgesetzt werden.

 

Aus diesen Gründen meldeten wir den Verein Bund für das Recht nicht beim Amtsgericht an, denn wir hätten damit ja diesen Gesetzesübertretungen zugestimmt.

 

Es kann an solchen Gerichten also kein Recht erlangt werden (Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung – HLKO - Art. 43).

Deshalb wird kein unterschriebenes Urteil ausgehändigt und damit wird wieder gegen alles Recht (z. B. §§ 315, 317 ZPO) verstoßen.

Es werden entgegen §§ 39, 40, 44 Beurkundungsgesetz oder/und §§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz beglaubigte Ausfertigungen/Abschriften ausgehändigt, die im Zweifel den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) darstellen.

 

Wir fuhren nach Sonneberg, um eine unrechtmäßige Versteigerung zu bezeugen. Wir ließen uns den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts zeigen. Es sollte der Einzige sein, bei dem noch die Unterschriften der Richter in einer Liste waren für evtl. Unterschriftsvergleiche. In den kommenden Jahren sollten wir erleben, dass diese Geschäftsverteilungspläne von einem Ordner im Jahr 2007 zu ein paar losen Blättern im Jahr 2012 zusammenschrumpften, auf denen keine einzige Unterschrift mehr vorhanden war. Auch die öffentliche Zugänglichkeit dieser Pläne änderte sich drastisch, von keinerlei Problem den Ordner zu bekommen und durchzublättern/oder gar im Internet veröffentlicht, bis schließlich zu dem Versuch mit einer totalen Verweigerung der Einsichtnahme.

 

Ein weiterer Punkt war die Aufhebung der Gewaltentrennung.

Die Gewaltentrennung zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft ist aufgehoben. Es war der Neuen Presse und dem Coburger Tageblatt zu entnehmen, wie der Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Coburg (vorher Richterin am Landgericht Coburg) Barausch die Ernennungsurkunde, demonstrativ nicht von einem Richter oder Beamten aus dem Ministerium, sondern vom Generalstaatsanwalt, umrahmt vom Leitenden Oberstaatsanwalt und dem pensionierten Leitenden Oberstaatsanwalt überreicht wurde. Es konnte also deutlich gesehen werden, dass hier demonstriert wird: An uns kommt keiner vorbei.

 

Der Landgerichtsvizepräsident Dr. Krauß am Landgericht Coburg wird zum Landgerichtspräsidenten am Landgericht Coburg ernannt und sein Nachfolger und untergebener, Herr Buhl wird in dem Fall tätig, in dem bereits die Presse berichtet hat, dass Herr Dr. Krauß das Gerichtsprotokoll fälschen ließ. Weiter wird Herr Dr. Krauß zum Präsidenten der Richtervereinigung gewählt und hat damit Einfluss auf die Ernennung von Richtern und holt sich als erstes gleich fünf neue Richter an das Coburger Gericht. Darunter die Richterin, die die Abgeordneten aus dem Kunduz Untersuchungsausschuss beraten hat. Zum Kunduz kommen wir noch später zurück.

 

Natürlich war unsere Gruppe nicht die Einzige, die sich mit der Willkür der Gerichte auseinandersetzte. So gab es z.B. in Hamburg die Vereinigung ZEB, gegründet von Herrn Sürmeli, der am Europäischen Gerichtshof ein Urteil erhalten hatte, in dem bestätigt wurde, dass in Deutschland die Rechtsmittel nicht wirksam sind. Ende 2007 fuhren wir zu einer Veranstaltung des ZEB bei dem Teilnehmer aus ganz Deutschland zusammentrafen. Aber dazu kommen wir ebenfalls später.

 

Zunächst ging der Betrugsprozess in die zweite Runde.

 

 


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