Die politische Verfolgung

14. Der Waffenprozess

Bevor du eine Depression oder

ein geringes Selbstwertgefühl bei dir diagnostizierst,

solltest du zuerst sicherstellen, dass du in Wahrheit

nicht einfach nur von Arschlöchern umgeben bist.

 

William Gibson (Science.Fiction Schriftsteller, USA)

 

A. Der Entzug der Waffenbesitzerlaubnis

Beo ist Forstoberinspektor außer Dienst, wie schon anfangs erwähnt, aufgrund einer berufsbedingten Invalidität. Als Forstoberinspektor bei der Bayerischen Staatsforstverwaltung war er gleichzeitig beamteter Berufsjäger und musste in dieser Funktion die notwendigen Jagdwaffen im eigenen Eigentum besitzen. Er hat deshalb das lebenslange Jagdrecht in allen Bayerischen Staatsforstverwaltungen und hat die notwendigen Jagdwaffen nach Anmeldung des Kaufes, also vor dem Kauf, legal erworben und 30 Jahre lang besessen.

 

Das Landratsamt Coburg entzog seine Waffenbesitzerlaubnis aufgrund des angeblichen Vorliegens des Urteils wegen angeblichem Betrug vom 30.03.2006 Az.: 3 Ds 106 Js 7394/04. Eine Frist von 30 Tagen wurde zur Abgabe der Waffen festgesetzt. Der Entzug der Waffen kommt in seinem Fall aber einem Berufsverbot gleich. Da er außerdem weder dieses Urteil, noch eine Ausfertigung davon erhalten hatte, legte er Widerspruch gegen den Entzug ein und forderte dieses Urteil oder eine richtig beglaubigte Ausfertigung an.

 

Frau Jacob war die Sachbearbeiterin im Fall des Waffenentzuges im Landratsamt. Sie ist mit den Brüdern Schneider (Sperrholzfabrik Jacob) verwandt, die ihn um das mit notariellem Kaufvertrag erworbene Kanalleitungsrecht durch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch betrogen haben (siehe Kap. 10). Dies hatte einen Strafbefehl gegen Beo zur Folge gehabt.

 

Der Widerspruch wurde von Frau Jacob nicht bearbeitet und es wurde auch kein Urteil oder eine Ausfertigung dieses Urteils vorgelegt (Verweigerung des rechtlichen Gehörs).

 

Beo hatte extra unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde offen zu lassen, ob das Verwaltungsgericht nun darüber einscheidet.

Stattdessen klingelte es bereits nach 10 Tagen nach Abgabe des Widerspruchs an der Haustüre von Beo, ohne also die vorgegebene Frist von 30 Tagen abzuwarten. Seine Frau Katja öffnete und fand eine sechs Mann starke mit Maschinengewehren, Schutzwesten und Schutzhelmen schwer bewaffnete Polizeieinheit oder sollte man lieber sagen „Terroreinheit“ vor. Sogar eine Türramme hatten sie dabei, sollte die Tür nicht freiwillig geöffnet werden. Katja rief äußerst trocken und mit ihrer ganz eigenen betont sauren und gleichzeitig völlig ruhigen Art: „Beo, die Polizei ist da!“ – und ließ damit eher „ diese Arschlöcher sind da“ heraushängen.

 

Wer von denen wusste nicht, dass das Waffengesetz für Dienstwaffen gar nicht anzuwenden ist? Es waren alles Beamte, die diese gerade verwendeten!

 

Beo kam zur Tür. Der Leiter des Einsatzkommandos sagte: „Herr von Prince, wo sind die Waffen?“

Er antwortete: „Das weiß ich nicht!“

„Wenn Sie sie nicht herausrücken, dann stellen wir hier alles auf den Kopf!“ war die barsche Entgegnung.

„Na wenn das so ist, dann kommen sie Mal mit.“

 

Die Waffen befanden sich im Schlafzimmer im Bett unter der Matratze.

Der Leiter des Einsatzes schrieb das Beschlagnahmungsprotokoll, während Beo daneben stand. Plötzlich rief ein Polizist nervös hinter ihm: „Nehmen Sie die Hände aus den Hosentaschen!“, und hatte dabei das Gewehr im Anschlag, auf seinen Rücken zielend. Es war eine äußerst angespannte Situation, anscheinend hatte man mit erheblicher Gegenwehr gerechnet.

 

Als das Protokoll fertig war, bemerkte Beo: „Na das ist ja wenigstens mal unterschrieben!“

Beim Abschied verbeugte sich der Einsatzleiter Arpad von Schalscha-Ehrenfeld äußerst tief vor ihm und zeigte damit, dass die Polizei sehr wohl wusste, dass hier illegal vorgegangen wird.

Aber was will man mit Beamten anfangen, die jeder illegalen Anweisung folgen? Nennt man das nicht Kadavergehorsam? Das gabs doch schon Mal in Coburg!

 

Nach dem Entzug seiner Waffen erfolgte eine Anzeige des Landratsamtes wegen illegalen Waffenbesitzes nach dem Waffengesetz, welches wie bereits erwähnt, hier nicht zutrifft. Die angeblich illegalen Waffen bestanden lediglich aus dem zur Berufsausübung unbedingt notwendigen Waffenbesitz. Diese Jagdwaffen waren seit 30 Jahren amtlich gemeldet. Daraus kann kein illegaler Waffenbesitz entstehen, selbst wenn die Waffenbesitzerlaubnis entzogen wird. Bei einer Zuwiderhandlung liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld zu belegen wäre.

Zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis für einen Berufsjäger müsste erst ein entsprechendes Strafurteil vorliegen. Das gibt es nicht. Daraus eine Straftat zu machen ist also Rechtsbeugung.

 

Um zu überprüfen, ob das Landratsamt wenigstens ein rechtsgültiges Urteil mit einer Unterschrift des Richters im Betrugsprozess vorliegen hat oder zumindest eine nach dem Gesetz richtige Beglaubigung, sprach Beo mit einem Zeugen zur Akteneinsicht vor. Tatsächlich lag kein entsprechendes Urteil oder eine Ausfertigung vor. Trotzdem wurde nun die Hauptverhandlung im Waffenprozess angesetzt.

 

B. Ein prozess wegen angeblichem illegalen Waffenbesitzes

Az: 118 Js 181/08 am 02.10.2008 vor dem Amtsgericht Coburg

Richter: W. Bauer

Staatsanwalt: Raffaele Trotta

Protokollführerin: Justizangestellte Geier

 

Die erste Instanz wurde wieder durch den Richter Bauer mit der Justizangestellten Geier verhandelt. Im Gang zu den kleineren Gerichtsälen im unteren Stock des Coburger Gerichtsgebäudes hatte man extra für diese Verhandlung eine Absperrung quer eingebaut mit einem Metalldetektor wie am Flughafen. Dahinter standen zahlreiche mit schusssicheren Westen und Waffen ausgerüstete Justizvollzugsbeamte. Und davor hatten sich in dem breiten Gang eine ganze Menge Menschen angesammelt, die alle der Gerichtsverhandlung beiwohnen wollten und wegen der Absperrung nicht weiterkamen. Keiner wollte durch die Metalldetektorschranken und es breitete sich Unmut aus. Es herrschten regelrecht tumultartige Zustände. Lautstark wurde mit den Justizvollzugsbeamten diskutiert. Wortfetzen flogen durch die Luft, wie ob das überhaupt nach dem Gesetz erlaubt sei - mit einer öffentlichen Verhandlung hätte das ja wohl nichts mehr zu tun, usw. Manche versuchten mit den Handys von dieser einmaligen Situation noch Fotos zu schießen oder kurze Filmaufnahmen zu machen.

 

Beo drängte sich vor und fragte die Justizvollzugsbeamten: „Warum sollen wir da durch?“

„Ja sie müssen hier durch.“, antwortete einer.

 „Wozu diese Kontrollen?“ fragte Beo weiter.

„Ja wir sammeln alle Handys und Aufnahmegeräte ein!“ kam die Antwort.

„Und wo bleibt die Unschuldsvermutung? Wieso soll ich hier durch? Das mache ich hier nicht. Weisen sie sich erst einmal aus! Ich nehme hier keine Anweisungen von Anonymen entgegen.“

Da wurde er von den Justizvollzugsbeamten gepackt und gewaltsam durch den Metalldetektor gezerrt. Die Zuschauer wurden laut und das Geschiebe wurde durch diese Gewaltaktion noch höher. Mehrere Justizbeamte postierten sich breitbeinig nun auf der Seite der Prozessbeobachter an der Absperrung. Beo auf der anderen Seite der Absperrung, musste seine Schuhe ausziehen und wurde in den Metalldetektor gestellt. Als die Prozedur vorbei war, folgten die Zuschauer, während Beo seine Schuhe anzog. Er diskutierte weiter mit den Justizbeamten:

„Wieso ist so eine Aufnahme so gefährlich? Wieso wird hier die gesamte Staatsmacht aufgeboten, um eine Tonbandaufnahme zu verhindern?“

„Es wurde angeordnet.“, kam von den Justizvollzugsbeamten trocken zurück.

Daraufhin sagte Beo: „Weil die dahinten Protokollfälschung machen, steht ihr hier. Es wird die ganze Staatsmacht dafür eingesetzt, dass Protokollfälschung gemacht werden kann.“

 

Nach und nach wurden alle Prozessbeobachter durchsucht, wie bei einem Prozess gegen die Mafia. Karin verlangte eine Quittung bei der Konfiszierung ihres MP3-Players, um einen Beweis dafür zu bekommen. In unserem Buch Tue Deine Pflicht, haben wir diese Quittung veröffentlicht.

 

Noch bevor alle Prozessbeobachter durchsucht waren, fing Richter Bauer mit der Verhandlung an.

 

Der zugeordnete Pflichtanwalt entnahm den Ermittlungsunterlagen die Blätter, die auf die Identität des Richters schließen ließen. Bei der Hauptverhandlung verweigerte sowohl der Richter, als auch der Staatsanwalt die Namensangabe.

 

Obwohl nach dem Waffengesetz nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, bei der es im Höchstfall zu einer Geldstrafe kommen könnte, wird eine Strafsache daraus gemacht, die mit einem Urteil zu 10 Monaten ohne Bewährung endete.

 

Nach der Verhandlung begab sich ein Teil der Zuschauer mit Beo und Karin in eine chinesische Gaststätte am Anger. Dort wurde mit Entrüstung über diese Justizwillkür laut diskutiert. Nachdem sich weder Richter noch Staatsanwalt ausgewiesen haben, war das kein Richter, sondern ein unstatthaftes Ausnahmegericht. Richter sind nun praktisch die Zuschauer, bzw. Prozessbeobachter als Schöffenrichter. Es wurde darüber beraten, wie das Urteil zu fällen ist als öffentliche Verhandlung und im Namen der Verwaltungsgemeinschaft der Freien Stadt Danzig, die wir in der Zwischenzeit ja gegründet hatten. Die Schöffenrichter befanden, dass unter keinerlei Gesichtspunkten ein Strafvorwurf aufrechterhalten werden kann. Es wurde ein Protokoll geschrieben, das die 15 Schöffenrichter unterzeichneten.

 

Später veröffentlichten wir dieses Urteil zusammen mit der Abschrift des Tonbandprotokolls vom Betrugsprozess am 30.03.2006 aus rechtfertigendem Notstand heraus auf der Internetseite www.bund-fuer-das-recht.de, weil bis heute (Stand 2020) diese ganzen Verletzungen trotz unentwegter Anmahnungen nicht geheilt sind.

 


©2020 by Beowulf von Prince, Karin Leffer